Gewährleistung – SUUNTO D3 Benutzerhandbuch

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8. GEWÄHRLEISTUNG

HINWEIS Die Garantievereinbarungen sind in verschiedenen Ländern unter-
schiedlich. Informationen zu einem Garantieanspruch finden Sie in der Verpak-
kung Ihres Tauchcomputers.

SUUNTO gewährt dem Ersteigentümer des Computers eine Garantie von zwei
Jahren auf Verarbeitung und Material, bezogen auf nachfolgend aufgeführte
Bedingungen:

Der Tauchcomputer sollte ausschließlich von einem autorisierten SUUNTO-
Händler gewartet oder repariert werden.

Die Garantie deckt nicht Beschädigung des Instruments durch unsachgemäßen
Gebrauch, falsche Pflege, mangelnde Sorgfalt, Veränderungen oder unautori-
sierte Reparaturen. Die Garantie erlischt automatisch bei Missachtung der in
der Bedienungsanleitung aufgeführten Pflegevorschriften.

Bei Geltendmachen eines Garantieanspruchs, bringen Sie den Computer
frachtfrei verpackt zu Ihrem SUUNTO Fachhändler oder einer autorisierten
Reparaturwerkstatt. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an und legen Sie
Kaufnachweis bzw. Registrierungskarte (wie in Ihrem Land erforderlich) bei.
Ihre Reklamation wird umgehend bearbeitet, vorausgesetzt, alle erforderlichen
Ersatzteile sind vorhanden, und das Produkt wird kostenlos repariert oder er-
setzt. Alle durchgeführten Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen,
gehen zu Lasten des Besitzers. Die Garantie ist vom Erstbesitzer nicht
übertragbar.

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