Minimale sicherheitsabstände -6 – JLG 800A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
1-6
– JLG-Hubarbeitsbühne –
3123550
• Abstand zu Stromleitungen, elektrischen Geräten und ande-
ren stromführenden (freiliegenden oder isolierten Teilen)
gemäß den in Tabelle 1-1 angegebenen minimalen Abständen
einhalten.
• Die Bewegung der Maschine und das Schwanken von Strom-
leitungen berücksichtigen.
• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft) zwischen jedem Teil
der Maschine und ihren Insassen, deren Werkzeugen und Aus-
rüstung und jeder elektrischen Leitung oder Vorrichtung mit
einer Spannung von bis zu 50 000 Volt einhalten. Ein zusätzli-
cher Abstand von 0,3 m (1 ft) ist jeweils für zusätzliche 30 000
Volt oder weniger erforderlich.
• Der minimale Sicherheitsabstand kann verringert werden,
wenn isolierende Abschrankungen angebracht werden, um
die Berührung zu verhindern, und die Abschrankungen für die
Spannung der zu schützenden Leitung ausgelegt sind. Diese
Abschrankungen sind nicht Bestandteil der Maschine (oder
Tabelle 1-1. Minimale Sicherheitsabstände
Spannungsbereich
(Phase zu Phase)
MINIMALER SICHERHEITSABSTAND
in m (ft)
0 bis 50 kV
3 (10)
über 50 kV bis 200 kV
5 (15)
über 200 kV bis 350 kV
6 (20)
über 350 kV bis 500 kV
8 (25)
über 500 kV bis 750 kV
11 (35)
über 750 kV bis 1000 kV
14 (45)
HINWEIS: Diese Anforderung gilt, außer wenn die Vorschrif-
ten des Arbeitgebers oder der örtlichen Behörden
oder Aufsichtsbehörden strenger sind.