Pendelachsen-sperrprüfung, Falls vorhanden) -16, 9 pendelachsen-sperrprüfung (falls vorhanden) – JLG 800A_AJ Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 4 - MASCHINENBETRIEB
4-16
– JLG-Hubarbeitsbühne –
3123550
4.9
PENDELACHSEN-SPERRPRÜFUNG
(FALLS VORHANDEN)
WICHTIG
HINWEIS
DIE PRÜFUNG DES SPERRSYSTEMS MUSS VIERTELJÄHRLICH SOWIE STETS DANN
DURCHGEFÜHRT WERDEN, WENN EINE SYSTEMKOMPONENTE ERSETZT WURDE ODER
WENN FEHLERHAFTER SYSTEMBETRIEB VERMUTET WIRD.
Die Vorgehensweise ist in Abschnitt 2.4, Pendelachsen-Sperrprü-
fung (falls vorhanden) zu finden.
4.10
ABSCHLEPPEN
Die Maschine ist nicht mit einer Abschleppausstattung versehen.
Für Abschleppverfahren im Notfall siehe Abschnitt 5.
4.11
ABSCHLEPPSTANGE (FALLS VORHANDEN)
ACHTUNG
GEFAHR, WENN FAHRZEUG/MASCHINE DURCHGEHT. DIE MASCHINE VERFÜGT ÜBER
KEINE ABSCHLEPPBREMSEN. DAS ABSCHLEPPENDE FAHRZEUG MUSS IN DER LAGE
SEIN, DIE MASCHINE STETS ZU BEHERRSCHEN. AUF STRASSEN IST DAS ABSCHLEPPEN
NICHT GESTATTET. BEI NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNGEN KANN ES ZU
SCHWEREN ODER TÖDLICHEN VERLETZUNGEN KOMMEN.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT BEIM ABSCHLEPPEN 8 KM/H (5 MPH)
MAXIMALE NEIGUNG BEIM ABSCHLEPPEN 25 %.
Vor dem Abschleppen der Maschine folgende Verfahrens-
schritte durchführen:
VORSICHT
DIE MASCHINE NICHT ABSCHLEPPEN, WÄHREND DER MOTOR LÄUFT ODER DIE
ANTRIEBSNABEN EINGERÜCKT SIND.
1.
Den Ausleger einfahren, absenken und in Fahrtrichtung
platzieren; den Drehwagen verriegeln.
2.
Die Abschleppstange absenken und am Abschleppfahrzeug
ankuppeln.
3.
Die Antriebsnaben trennen, indem die Trennkappen umge-
dreht werden.