6 besondere gerätefunktionen – JUMO 709061 TYA 201 - Single-Phase Power Controller Operating Manual Benutzerhandbuch
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2014-04-04/00531796 [Thyristor Leistungssteller TYA201]
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6 Besondere Gerätefunktionen
Nachteil:
Eine stetige Temperaturkonstanz ist nicht mehr gegeben.
Der Regler erkennt über den relativ trägen Temperaturregelkreis die Regelab-
weichung und erhöht seinen Stellgrad (y
R
) solange, bis die ursprüngliche Tem-
peratur des Ofens (250°C) wieder erreicht ist.
6.5.2 Geschlossener Regelkreis mit unterlagerter Regelung
Um die Leistungsschwankungen bei variierender Netzspannungen zu ver-
hindern, ist in den Leistungsstellern eine unterlagerte Regelung vorhanden.
Sie gleicht Schwankungen in der Energiezufuhr sofort aus. Dies hat zur Folge,
das der Steller an seinem Ausgang (y) stets eine Leistung abgibt, die seinem
Eingangssignal (y
R
) proportional ist. Das Prinzip der unterlagerten Regelung ist
Man unterscheidet zwischen U
2
-, I
2
- und P-Regelung. In den meisten An-
wendungen wird die U
2
-Regelung angewandt. Jedoch gibt es in manchen An-
wendungen regelungstechnische Vorteile, wenn man die I
2
- bzw. P-Regelung
anwendet (Stromerfassung im Steller erforderlich).
Die drei verschiedenen Arten der unterlagerten Regelung werden in den
folgenden Kapiteln beschrieben.
U
2
-Regelung
Betrachtet man die Leistung P
Last
an einer ohmschen Last, ergibt sich diese
aus der Lastspannung U
Last
und dem ohmschen Widerstand R wie folgt:
Aus Gleichung 3 ist ersichtlich, dass sich bei einem konstanten Lastwider-
stand die Leistung am Lastwiderstand proportional zu U
Last
2
verhält.
Nun regelt ein Leistungsteller mit U
2
-Regelung das Quadrat der Lastspannung
proportional zu seinem Eingangssignal (z. B. 0 ... 20 mA).
Gleichung 5 eingesetzt in 4 zeigt, dass die Leistung am Lastwiderstand pro-
portional zum Eingangssignal des Leistungssteller ist.
Regler
Sensor
Strecke
Elektrischer
Leistungssteller
Versorgungsspannung
unterlagerte
Regelung
y
R
x
y
w
-
P
Last
U
Last
2
R
-------------
=
(3)
P
Last
U
Last
2
∼
(4)
U
Last
2
Eingangssignal des Leistungsstellers
∼
(5)