Gewährleistung und service – Leica Biosystems CM1950 Benutzerhandbuch
Seite 78
78
Gebrauchsanweisung V 1.5 RevF – 08/2014
14. Gewährleistung und Service
Gewährleistung
Leica Biosystems Nussloch GmbH steht dafür ein, dass das gelieferte Ver-
tragsprodukt einer umfassenden Qualitätskontrolle nach den Leica hausin-
ternen Prüfungsmaßstäben unterzogen wurde, und dass das Produkt nicht
mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten technischen Spezifikationen
und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist.
Der Gewährleistungsumfang richtet sich nach dem Inhalt des abgeschlos-
senen Vertrages. Bindend sind nur die Gewährleistungsbedingungen Ihrer
zuständigen Leica-Verkaufsgesellschaft bzw. der Gesellschaft, von der Sie
das Vertragsprodukt bezogen haben.
Serviceinformation
Wenn Sie den technischen Kundendienst oder Ersatzteile benötigen, wen-
den Sie sich bitte an Ihre Leica Vertretung oder den Leica Händler, von dem
Sie das Gerät gekauft haben.
Folgende Angaben zum Gerät sind erforderlich:
• Die Modellbezeichnung und die Seriennummer des Gerätes.
• Den Standort des Gerätes und einen Ansprechpartner.
• Den Grund für die Kundendienstanforderung.
• Das Lieferdatum.
Stilllegung und Entsorgung
Das Gerät oder Teile des Gerätes müssen unter Einhaltung der jeweils gel-
tenden gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Die UV-Röhre ist gesondert zu entsorgen.