3 anforderungen an das bedienpersonal, 4 verantwortung des eigentümers, 5 bestimmungsgemäße verwendung – Memmert ICH C (with CO2 control) Climate chambers Benutzerhandbuch
Seite 8: 6 veränderungen und umbauten

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D30390 | Stand 10/2014
Zu Ihrer Sicherheit
1.3 Anforderungen an das Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von Personen mit gesetzlichem Mindestalter bedient und gewartet werden,
die daran eingewiesen wurden. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in einer
allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahre-
nen Person an dem Gerät tätig werden.
Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Dabei sind die Vorschrif-
ten in der separaten Serviceanleitung zu beachten.
1.4 Verantwortung des Eigentümers
Der Eigentümer des Geräts
►
ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich und dafür, dass es bestim-
mungsgemäß betrieben wird (siehe Kapitel 1.5);
►
ist dafür verantwortlich, dass Personen, die das Gerät bedienen oder warten sollen, fach-
lich dazu geeignet sind, am Gerät eingewiesen und mit dieser Betriebsanleitung vertraut
gemacht werden;
►
muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
kennen und das Personal entsprechend schulen;
►
ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Gerät
haben;
►
ist dafür verantwortlich, dass der Wartungsplan eingehalten wird und Wartungsarbeiten
fachgerecht ausgeführt werden (siehe Seite 61);
►
sorgt – z. B. durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen – für Ordnung und Sau-
berkeit am Gerät und in dessen Umgebung;
►
ist verantwortlich dafür, dass vom Bedienpersonal persönliche Schutzausrüstung getragen
wird, z. B. Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, UV-Schutzbrille.
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
Klimaschränke ICH C sind für Stabilitätsprüfungen von Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmit-
teln u. Ä. unter langzeitstabilen Umgebungsbedingungen vorgesehen. Andere Verwendungen
können zu Gefahren und Schäden führen. Halten Sie Rücksprache mit dem Memmert-Kun-
dendienst, wenn Sie hier Zweifel haben.
Das Gerät ist nicht explosionsgeschützt (es entspricht nicht der berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift VBG 24). Das Gerät darf nur mit Materialien und Stoffen beschickt werden, die bei
der eingestellten Temperatur keine giftigen oder explosionsfähigen Dämpfe entwickeln kön-
nen und selbst nicht explodieren, platzen oder entflammen können.
Das Gerät darf nicht zum Trocknen, Abdampfen und Einbrennen von Lacken oder ähnlichen
Stoffen verwendet werden, deren Lösungsmittel zusammen mit Luft ein explosionsfähiges
Gemisch bilden können. Wenn diesbezüglich Zweifel an den Materialeigenschaften bestehen,
darf das Gerät nicht mit ihnen beschickt werden. Explosionsfähige Gas-Luft-Gemische dürfen
weder im Innenraum des Geräts noch in dessen unmittelbarer Umgebung entstehen.
In das Geräteinnere dürfen über die Medienanschlüsse auf der Rückseite ausschließlich des-
tilliertes Wasser und CO
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eingeleitet werden. Das Einleiten anderer Flüssigkeiten oder Gase ist
nicht zulässig.
1.6 Veränderungen und Umbauten
Das Gerät darf nicht eigenmächtig umgebaut oder verändert werden. Es dürfen keine Teile an-
oder eingebaut werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind.