3 brandschutz, 4 thermische sicherheit, 5 chemische und biologische sicherheit – Martin Christ Epsilon 2-4 LSCplus Benutzerhandbuch
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Gefriertrocknungsanlage EPSILON 1-4 LSCplus
Gefriertrocknungsanlage EPSILON 2-4 LSCplus
3 Sicherheit
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Version 04/2014, Rev. 1.4 vom 09.12.2014 • sb
Originalbetriebsanleitung
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3.6.3 Brandschutz
Bestimmte elektrische Kreisläufe der Gefriertrocknungsanlage sind durch
Sicherungen gegen Überlaststrom geschützt.
GEFAHR
• Immer Sicherungen desselben Typs und derselben Stärke verwenden.
• Das Trocknen von explosiven oder brennbaren Substanzen ist
verboten.
• Gefriertrocknungsanlage keinesfalls in explosionsgefährdeter
Atmosphäre betreiben.
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3.6.4 Thermische Sicherheit
Während des Betriebes der Gefriertrocknungsanlage kann der
Eiskondensator je nach Leistung Oberflächentemperaturen von –85°C
erreichen.
GEFAHR
• Beim Einsetzen oder Herausnehmen von Zubehör geeignete Schutz-
handschuhe tragen. Auf keinen Fall ungeschützt in die kalte
Eiskondensatorkammer fassen - Gliedmaßen können festfrieren!
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Pos: 67 / 010 Unive rsalm odul e/Le erzeil e @ 0\mo d_1 202 116 244 500 _0.d ocx @ 112 @ @ 1
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3.6.5 Chemische und biologische Sicherheit
Wenn infektiöse, toxische, pathogene oder radioaktive Substanzen
getrocknet werden sollen, ist der Benutzer dafür verantwortlich, dass alle
zutreffenden Sicherheitsvorschriften, Richtlinien, Vorsichts- und
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
GEFAHR
• Infektiöse, toxische, pathogene und radioaktive Substanzen dürfen nur
in dafür geeigneten Gefäßen getrocknet werden. Zum eigenen Schutz
unbedingt entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einhalten!
• Ausgangsgut mit z. B. hoher Lösungsmittelkonzentration oder
säurehaltiges Gut nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen und
apparative Vorkehrungen trocknen (z.B. zusätzliche Kühlfalle zum
Schutz der Vakuumpumpe). Unbedingt Rücksprache mit dem
Hersteller halten (s. Kap. 7.3 - "Kontakt im Servicefall").
• Besondere Vorsicht ist bei der Handhabung mit Aziden geboten, da
sich in Verbindung mit Kupfer oder Buntmetallen ein gefährlicher
Sprengstoff bildet! Unbedingt Rücksprache mit dem Hersteller halten
(s. Kap. 7.3 - "Kontakt im Servicefall").
WARNUNG
• Örtliche Maßnahmen zur Eindämmung schädlicher Emissionen
unbedingt beachten (abhängig von den zu trocknenden Substanzen).
• Als Schutzkleidung sind zum Betrieb der Gefriertrocknungsanlage
Sicherheitshandschuhe erforderlich. Möglicherweise erfordert das zu
trocknende Material weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. das
Trocknen von infektiösen, toxischen, radioaktiven oder pathogenen
Substanzen).
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