JLG 120-SXJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 11

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

1-4

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3122225

• Einen Abstand von mindestens 3 m (10 ft.) zwischen

jedem Teil der Maschine und ihren Insassen, deren
Werkzeugen und Ausrüstung und jeder elektrischen
Leitung oder Vorrichtung mit einer Spannung von bis
zu 50.000 Volt einhalten. Ein zusätzlicher Abstand von
0,3 m (1 ft.) ist für jede zusätzliche 30.000 Volt oder
weniger erforderlich.

GEFAHR

DIE MASCHINE ODER MITARBEITER NICHT IN DIE VERBOTS-
ZONE BRINGEN. DAVON AUSGEHEN, DASS ALLE ELEKTRI-
SCHEN TEILE UND LEITUNGEN STROMFÜHREND SIND, WENN
DAS GEGENTEIL NICHT BEKANNT IST.

Gefahr durch Umkippen

• Sicherstellen, daß die Tragfähigkeit der Bodenbedin-

gungen für die auf den Reifenlastaufklebern, die sich
neben jedem Rad auf dem Chassis befinden, angege-
bene maximale Reifenlast ausreichend ist. Keine man-
gelhaft abgestützten Oberflächen befahren.

• Der Benutzer sollte vor dem Fahren mit den Bodenver-

hältnissen vertraut sein. Die zulässige Böschungs- und
Hangneigung beim Fahren nicht überschreiten.

• An einer Gefällstrecke oder auf unebenem oder wei-

chem Boden die Plattform nicht anheben oder mit
angehobener Plattform fahren. Sicherstellen, daß die
Maschine auf einer festen, ebenen und gleichmäßig
gestützten Standfläche steht, bevor die Plattform ange-
hoben wird oder bei angehobener Plattform gefahren
wird.

• Vor dem Fahren auf Fußböden, Brücken, Lkws und

anderen Flächen die zulässigen Tragfähigkeiten der
Flächen ermitteln.

• Niemals die auf der Plattform angegebene maximale

Nutzlast überschreiten. Lasten gleichmäßig auf dem
Boden der Plattform verteilen. Alle Lasten innerhalb der
Abschrankung der Plattform halten, es sei denn, JLG
hat anderweitige Genehmigungen erteilt.

Tabelle 1-1.Minimale Sicherheitsabstände

Spannungsbereich

(Phase zu Phase)

MINIMALER

SICHERHEITSABSTAND

in Metern (ft.)

0 bis 300 V

BERÜHRUNG VERMEIDEN

über 300 V bis 50 kV

3 (10)

über 50 kV bis 200 kV

5 (15)

über 200 kV bis 350 kV

6 (20)

über 350 kV bis 500 kV

8 (25)

über 500 kV bis 750 kV

11 (35)

über 750 kV bis 1000 kV

14 (45)

GEFAHR: Die Maschine oder das Personal NICHT in die
VERBOTSZONE bringen. DAVON AUSGEHEN, daß alle
elektrischen Teile und Leitungen STROMFÜHREND sind, wenn das
Gegenteil nicht bekannt ist.

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