JLG 120-SXJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 67

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ABSCHNITT 6 - VERFAHREN FÜR NOTFÄLLE

6-2

– JLG-Hubarbeitsbühne –

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4.

Den Schalter der ZUSATZSTROMVORRICHTUNG in
die Stellung “EIN” schalten und in dieser Stellung
festhalten.

5.

Den Schalter der ZUSATZSTROMVORRICHTUNG
und den jeweiligen Steuerschalter oder das Bedie-
nungselement freigeben.

6.

Den NOT-AUS-Schalter in die Stellung “AUS” schal-
ten.

6.4

BEDIENUNG IM NOTFALL

Verwendung der Boden-
Bedienungselemente

DAS BEDIENUNGSPERSONAL MUSS ÜBER KENNT-
NIS SE ZUR VERWENDUNG DER BODEN-BEDIE-
NUNGSELEMENTE IN EINER NOTFALLSITUATION
VERFÜGEN.

Das Bodenpersonal muß gründlich mit den Betriebseigen-
schaften der Maschine und den Funktionen der Boden-
Bedienungselemente vertraut sein. Die Schulung muß die
Bedienung der Maschine, Durcharbeiten und Verständnis
dieses Abschnitts und praktische Erfahrungen mit der
Betätigung der Bedienungselemente in simulierten Notfäl-
len umfassen.

Bedienungspersonal unfähig zur Steuerung
der Maschine

WENN DAS PLATTFORM-BEDIENUNGSPERSONAL
EINGEKLEMMT IST, FESTSITZT ODER NICHT IN DER
LAGE IST, DIE MASCHINE ZU BEDIENEN ODER ZU
KONTROLLIEREN:

WARNUNG

NICHT MIT DEM HAUPTANTRIEBSAGGREGAT (MOTOR) BETREI-
BEN, WENN PERSONEN EINGEKLEMMT SIND ODER FESTSIT-
Z E N . S TAT T D E S S E N D I E Z U S AT Z S T R O M V O R R I C H T U N G
VERWENDEN.

1.

Die Maschine NUR vom Boden-Bedienungsstand
aus steuern; dazu die Unterstützung anderer Perso-
nen oder Vorrichtungen (Kräne, Laufkräne usw.) ein-
setzen, um die Gefahren- oder Notfallsituation sicher
zu bewältigen.

2.

Andere qualifizierte Personen auf der Plattform kön-
nen die Plattform-Bedienungselemente mit dem nor-
malen Antriebsaggregat oder der
Zusatzstromvorrichtung betätigen. DEN BETRIEB
NICHT FORTSETZEN, WENN DIE BEDIENUNGS-
ELEMENTE NICHT NORMAL FUNKTIONIEREN.

3.

Kräne, Gabelstapler oder andere Maschinen, die
verfügbar sind, können eingesetzt werden, um Per-
sonen von der Plattform zu holen und die Bewegung
der Maschine zu stabilisieren, wenn die Bedie-

nungselemente der Maschine dafür unzureichend
sind oder nicht einwandfrei funktionieren.

Plattform oder Ausleger in der Höhe
verfangen

Wenn sich die Plattform oder der Ausleger an hochliegen-
den Bauwerken oder Vorrichtungen festklemmt oder ver-
fängt, den Betrieb der Maschine erst von der Plattform
oder dem Boden fortsetzen, wenn das Bedienungsperso-
nal und alle Personen zu einem sicheren Platz gebracht
worden sind. Erst dann darf versucht werden, die Platt-
form unter Einsatz der erforderlichen Vorrichtungen und
Personen freizumachen. Die Bedienungselemente nicht
derart einsetzen, daß ein Rad oder mehrere Räder sich
vom Boden abheben.

Aufrichten der umgekippten Maschine

Es darf nicht versucht werden, die Maschine mit Hilfe der
Plattform- oder Boden-Bedienungselemente aufzurich-
ten. Ein Gabelstapler mit geeigneter Tragfähigkeit oder
eine gleichwertige Maschine kann unter die angehobene
Seite des Chassis greifen. Ein Kran oder andere Hubvor-
richtungen können auch dazu verwendet werden, um die
Plattform anzuheben, während das Chassis von einem
Gabelstapler, Wagenheber oder anderen Vorrichtungen
abgesenkt wird. Sämtliche Mitarbeiter und Geräte aus
dem Bereich fernhalten, bevor mit der Bergung begonnen
wird.

Prüfung und Reparatur nach einem Vorfall

Nach jedem Vorfall die Maschine gründlich prüfen und
alle Funktionen zuerst vom Boden-Bedienungsstand und
dann vom Plattform-Bedienungsstand überprüfen. Nicht
höher als 3 m (10 ft) anheben, bis sichergestellt ist, daß
sämtliche Schäden bei Bedarf repariert wurden und alle
Bedienungselemente einwandfrei funktionieren.

6.5

BENACHRICHTIGUNG BEI VORFÄLLEN

Es ist zwingend erforderlich, daß JLG Industries Inc.
unverzüglich von jedem Vorfall benachrichtigt wird, an
dem ein JLG-Produkt beteiligt ist. Auch wenn keine Verlet-
zungen oder Sachschäden erkennbar sind, sollte das
Werk telefonisch benachrichtigt und von allen erforderli-
chen Einzelheiten unterrichtet werden.

Die örtliche JLG-Vertretung benachrichtigen.

Es ist zu beachten, daß jegliche Garantie für die jeweilige
Maschine ungültig werden kann, wenn der Hersteller nicht
innerhalb von 48 Stunden nach einem Vorfall, an dem ein
Produkt von JLG Industries beteiligt ist, benachrichtigt
wird.

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