Abschnitt 2. vorbereitung und prüfung – JLG 120-SXJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 2 - VORBEREITUNG UND PRÜFUNG

3122225

– JLG-Hubarbeitsbühne –

2-1

ABSCHNITT 2. VORBEREITUNG UND PRÜFUNG

2.1

ALLGEMEINES

Dieser Abschnitt enthält Informationen, die von den Perso-
nen benötigt werden, die dafür verantwortlich sind, die
Maschine in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen,
sowie Prüfungen, die vor dem Einsatz der Maschine
durchgeführt werden. Es ist wichtig, daß die in diesem
Abschnitt enthaltenen Informationen gelesen und verstan-
den werden, bevor die Maschine in Betrieb genommen
wird. Vor dem Einsatz der Maschine sicherstellen, daß alle
notwendigen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden.
Dies trägt dazu bei, die maximale Nutzungsdauer und
einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

WICHTIG

WICHTIG

DA DER HERSTELLER DER MASCHINE KEINE KONTROLLE
ÜBER DIE PRÜFUNGEN UND WARTUNG VOR ORT HAT, UNTER-
LIEGT DIE SICHERHEIT DER VERANTWORTUNG DES BESIT-
ZERS/BEDIENUNGSPERSONALS.

2.2

VORBEREITUNGEN FÜR DEN BETRIEB

Bevor eine neue Maschine in Betrieb genommen wird,
muß sie sorgfältig auf Anzeichen von Transportschäden
geprüft und danach regelmäßig, wie unter “Prüfung nach
der Lieferung und regelmäßige Prüfung” (Abschnitt 2.3,
Prüfung nach der Lieferung und regelmäSSige Prüfung)
beschrieben, geprüft werden. Während der Inbetrieb-
nahme und beim Betrieb muß die Maschine gründlich auf
Hydrauliklecks geprüft werden. Alle Komponenten sollten
geprüft werden, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Sämtliche Vorbereitungen, die erforderlich sind, um die
Maschine betriebsbereit zu machen, fallen in die Verant-
wortung des Betriebspersonals. Die Vorbereitungen erfor-
dern Einsatz des gesunden Menschenverstands (z.B. daß
sich der Teleskopausleger gutgängig aus- und einfahren
läßt und die Bremsen einwandfrei funktionieren) in Verbin-
dung mit einer Reihe von Sichtprüfungen. Die zwingend
erforderlichen Anforderungen sind unter “Tägliche Sicht-
kontrolle” (Abschnitt 2.4, Tägliche Sichtkontrolle) angege-
ben.

Es muß sichergestellt werden, daß die Anweisungen in
den Abschnitten “Prüfung nach der Lieferung und regel-
mäßige Prüfung” und “Funktionsprüfung” vor der Inbe-
triebnahme der Maschine ausgeführt werden.

2.3

PRÜFUNG NACH DER LIEFERUNG UND
REGELMÄSSIGE PRÜFUNG

HINWEIS: Diese Maschine erfordert regelmäßige Sicher-

heits- und Wartungsprüfungen durch einen JLG-
Vertragshändler.

Die folgende Prüfliste gestattet eine systematische Prü-
fung, die beim Feststellen von defekten, beschädigten

oder falsch eingebauten Teilen hilft. Die Prüfliste enthält
die zu prüfenden Teile und Bedingungen.

Die regelmäßige Prüfung ist alle 3 Monate oder 150
Betriebsstunden, zum jeweils zuerst eintretenden Zeit-
punkt, oder häufiger, wenn dies wegen der Umgebungs-
bedingungen oder der Betriebsbeanspruchung oder
-häufigkeit erforderlich ist, durchzuführen.

Diese Prüfliste gilt auch für Maschinen, die gelagert oder
beanspruchenden oder wechselnden Witterungsbedin-
gungen ausgesetzt wurden, und ist entsprechend anzu-
wenden.

Diese Prüfungen werden auch nach der Wartung der
Maschine durchgeführt.

Chassis

1.

Die Vorderreifen/-räder auf lose oder abgenutzte
Achsen, Komponenten und Sicherheitsteile und die
Reifen auf Abnutzung und Beschädigung prüfen.

2.

Die Lenkung auf lose oder verbogene Spurstange,
die Zylinder und Hydraulikleitungen auf Lecks und
Sicherheit, und die Befestigungsteile auf einwand-
freie Anbringung prüfen.

3.

Die Hinterreifen/-räder auf Sicherheit, und die Reifen
auf Abnutzung und Beschädigung prüfen.

4.

Die Antriebsnaben, Hydraulikmotoren, Bremsen und
Hydraulikleitungen auf Schäden und Lecks prüfen.

5.

Den Ölstand in der Antriebsnabe prüfen, indem die
Verschlußschraube auf der Seite entfernt und der
Ölstand manuell ermittelt wird. (Den Kundendienst
zu Rate ziehen, falls Unterstützung benötigt wird.)

HINWEIS: Die Antriebsnaben sollten zur Hälfte mit Schmier-

mittel gefüllt sein.

6.

Die Allradlenkung (falls vorhanden) auf lose oder
verbogene Spurstange, die Zylinder und Hydraulik-
leitungen auf Lecks und Sicherheit, und die Befesti-
gungsteile auf einwandfreie Anbringung prüfen.

7.

Die Gegendruck- und Stromteilerventile sowie die
Hydraulikschwenk-Baugruppe und -Leitungen auf
sichtbare Schäden, Anzeichen von Lecks und
Sicherheit, und die elektrischen Verbindungen auf
Anzeichen von Korrosion und Festigkeit prüfen.

8.

Die ausfahrbaren Achsbaugruppen auf Anzeichen
von Lecks sowie Sicherheit, die Druckleitungen auf
ungewöhnliche Scheuerstellen, die Antriebsnaben,
Hydraulikmotoren, Bremsen und Hydraulikleitun-
gen auf Schäden und Lecks prüfen.

9.

Die ausfahrbaren Achsen auf sichtbare Schäden
und lose oder fehlende Teile prüfen.

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