Abschnitt 1. sicherheitsmassnahmen – JLG 120-SXJ Operator Manual Benutzerhandbuch

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ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN

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– JLG-Hubarbeitsbühne –

1-1

ABSCHNITT 1. SICHERHEITSMASSNAHMEN

1.1

ALLGEMEINES

In diesem Abschnitt werden die zur ordnungsgemäßen
und sicheren Verwendung und Wartung der Maschine
notwendigen Sicherheitsmaßnahmen dargelegt. Zur För-
derung des ordnungsgemäßen Gebrauchs der Maschine
ist es unbedingt erforderlich, daß auf der Grundlage der
Angaben dieses Handbuchs eine tägliche Routine festge-
legt wird. Auch ein Wartungsprogramm muß von einer
qualifizierten Person auf der Grundlage der in diesem
Handbuch sowie im Service- und Wartungshandbuch
bereitgestellten Informationen aufgestellt und befolgt wer-
den, um sicherzustellen, daß die Maschine in einem
betriebssicheren Zustand ist.

Der Besitzer/Benutzer/Bediener/Vermieter/Mieter der
Maschine darf erst die Verantwortung für den Betrieb
übernehmen, wenn dieses Handbuch gelesen, eine Schu-
lung durchgeführt und der Betrieb der Maschine unter der
Aufsicht von erfahrenem und qualifiziertem Bedienungs-
personal durchgeführt wurde.

Wenn irgendwelche Fragen hinsichtlich der Sicherheit,
Schulung, Inspektion, Wartung, Anwendung und Bedie-
nung auftreten, bitte mit JLG Industries Inc. (“JLG”) in Ver-
bindung treten.

WARNUNG

NICHTBEACHTUNG DER IN DIESEM HANDBUCH AUFGEFÜHR-
TEN SICHERHEITSVORKEHRUNGEN KANN ZUR BESCHÄDIGUNG
DER MASCHINE, ZU SACHSCHÄDEN SOWIE ZU VERLETZUNGEN
MIT TODESFOLGE FÜHREN.

1.2

VOR DEM BETRIEB

Schulung und Sachkenntnis des
Bedienungspersonals

• Das Betriebs- und Sicherheitshandbuch muß vollstän-

dig gelesen und verstanden werden, bevor die
Maschine in Betrieb genommen wird. Zur Klärung von
Fragen oder für weitere Informationen zu Teilen dieses
Handbuchs bitte JLG Industries Inc. zu Rate ziehen.

• Das Bedienungspersonal darf erst dann die Verantwor-

tung für den Betrieb übernehmen, nachdem durch
sachkundige und befugte Personen eine angemes-
sene Schulung erfolgte.

• Nur befugte und qualifizierte Personen, die nachweis-

lich über Kenntnisse zum sicheren und ordnungsge-
mäß en B etr ieb un d zu r Wa r tu ng der Ma schi ne
verfügen, dürfen die Maschine bedienen.

• Alle Hinweise mit den Bezeichnungen GEFAHR, WAR-

NUNG und VORSICHT sowie alle Bedienungsanwei-
sungen an der Maschine und in diesem Handbuch
lesen, verstehen und befolgen.

• Sicherstellen, daß die Maschine auf eine Weise einge-

setzt wird, die gemäß den Angaben von JLG ihrem vor-
gesehenen Verwendungszweck entspricht.

• Sämtliches Bedienungspersonal muß mit den in die-

sem Handbuch beschriebenen Notfall-Bedienungsele-
menten und dem Notbetrieb der Maschine vertraut
sein.

• Alle zutreffenden Vorschriften des Arbeitgebers sowie

örtliche und behördliche Verordnungen lesen, verste-
hen und befolgen, insofern sie sich auf den Gebrauch
und die Verwendung der Maschine beziehen.

Prüfung des Einsatzortes

• Sicherheitsvorkehrungen zur Verhütung aller Gefahren

im Arbeitsbereich müssen vom Benutzer vor Inbetrieb-
nahme der Maschine ergriffen werden.

• Die Hubarbeitsbühne nicht von Lkws, Anhängern,

Eisenbahnwaggons, schwimmenden Wasserfahrzeu-
gen, Gerüsten oder anderen Vorrichtungen aus betrei-
ben oder anheben, es sei denn, diese Anwendung
wurde von JLG schriftlich zugelassen.

• Vor der Inbetriebnahme den Arbeitsbereich auf hoch-

liegende Gefahren wie elektrische Oberleitungen, Por-
t a l k r ä n e u n d a n d e r e m ö g l i c h e h o c h l i e g e n d e
Hindernisse prüfen.

• Die Bodenfläche auf Löcher, Bodenerhebungen, abfal-

lende Stellen, Hindernisse, Schutt, verdeckte Löcher
und andere Gefahrenquellen prüfen.

• Den Arbeitsbereich auf gefährliche Stellen prüfen. Die

Maschine nicht in gefährlichen Umgebungen betrei-
ben, es sei denn, dieser Verwendungszweck ist von
JLG genehmigt.

• Sicherstellen, daß die Tragfähigkeit der Bodenbedin-

gungen für die auf den Reifenlastaufklebern, die sich
neben jedem Rad auf dem Chassis befinden, angege-
bene maximale Reifenlast ausreichend ist.

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