JLG 120-SXJ Operator Manual Benutzerhandbuch

Seite 28

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ABSCHNITT 3 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS UND BEDIENUNG DER MASCHINE

3122225

– JLG-Hubarbeitsbühne –

3-1

ABSCHNITT 3. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS

UND BEDIENUNG DER MASCHINE

3.1

ALLGEMEINES

WICHTIG

WICHTIG

DA DER HERSTELLER KEINE KONTROLLE ÜBER DIE ANWEN-
DUNG UND DEN BETRIEB DER MASCHINE HAT, UNTERLIEGT ES
DER VERANTWORTUNG DES BESITZERS UND SEINES PERSO-
NALS, DIE EINHALTUNG AUSREICHENDER SICHERHEITSPRAK-
TIKEN ZU BEACHTEN.

Dieser Abschnitt enthält die erforderlichen Informationen
zum Verständnis der Steuerfunktionen. In diesem
Abschnitt sind außerdem Betriebseigenschaften und -ein-
schränkungen sowie Funktionen und Zwecke der Bedie-
nungselemente und Kontrolleuchten enthalten. Es ist
wichtig, daß der Bediener die richtigen Verfahrensweisen
vor der Bedienung der Maschine liest und versteht. Diese
Verfahren tragen dazu bei, die optimale Nutzungsdauer
und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

3.2

SCHULUNG DES PERSONALS

Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Perso-
nen; daher ist es unbedingt erforderlich, daß sie aus-
schließlich von befugten und qualifizierten Personen, die
nachweislich ausreichende Kenntnisse über die richtige
Verwendung und Wartung dieser Maschine besitzen,
bedient und gewartet wird. Es ist wichtig, daß alle Perso-
nen, die für die Bedienung und Wartung der Maschine
zuständig und verantwortlich sind, ein umfassendes
Schulungsprogramm durchlaufen haben und einen Pro-
bebetrieb absolvieren können, um sich vor der Verwen-
dung der Maschine mit ihren Eigenschaften vertraut zu
machen.

Personen, die unter dem Einfluß von Medikamenten/Dro-
gen oder Alkohol stehen oder die zu Anfällen, Schwindel
oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die
Bedienung der Maschine nicht erlaubt werden.

Schulung des Bedienungspersonals

Die Schulung des Bedienungspersonals muß Anweisun-
gen in folgenden Bereichen umfassen:

1.

Verwendung und Beschränkungen der Plattform-
Bedienungselemente, Boden-Bedienungselemente,
Not-Aus-Bedienungselemente und Sicherheitssy-
steme.

2.

Kenntnis und Verständnis dieses Handbuchs und
der Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen
und Warnhinweise an der Maschine.

3.

Kenntnis und Verständnis aller Sicherheitsvorschrif-
ten des Arbeitgebers und der staatlichen und örtli-
chen Behörden einschließlich Schulung im
Erkennen und Verhüten von möglichen Gefahren
am Arbeitsplatz unter besonderer Berücksichtigung
der durchzuführenden Arbeiten.

4.

Einwandfreie Verwendung aller erforderlichen Per-
sonen-Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere das
Tragen eines Sicherheitsgeschirrs oder anderer
zugelassener Fallschutzvorrichtungen mit einer an
der Plattform befestigten Sicherheitsleine.

5.

Ausreichende Kenntnisse des mechanischen
Betriebs der Maschine, um eine bestehende oder
mögliche Störung erkennen zu können.

6.

Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine,
wenn hochliegende Hindernisse, andere bewegli-
che Vorrichtungen sowie Hindernisse, Vertiefungen,
Löcher, abschüssige Stellen usw. auf dem Arbeits-
gelände vorhanden sind.

7.

Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von
ungeschützten elektrischen Leitern.

8.

Etwaige andere Erfordernisse eines bestimmten
Arbeitsvorgangs oder Maschineneinsatzes.

Aufsicht bei der Schulung

Die Schulung muß unter der Aufsicht einer qualifizierten
Person in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich
erfolgen, bis der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat,
die Maschine sicher an beengten Arbeitsstellen zu beherr-
schen.

Verantwortung des Bedienungspersonals

Das Bedienungspersonal muß darauf hingewiesen wer-
den, daß es die Verantwortung und Berechtigung hat, die
Maschine im Fall einer Störung oder eines anderen unsi-
cheren Zustands entweder der Maschine oder der Arbeits-
stelle abzustellen und vor dem Weiterarbeiten weitere
Informationen von seinem Vorgesetzten oder einem JLG-
Vertragshändler anzufordern.

HINWEIS: Der Hersteller oder Vertriebshändler stellen qua-

lifizierte Personen für Hilfestellung bei der Schu-
lung mit der oder den ersten ausgelieferten
Maschine(n) bereit sowie danach auf Anfrage
durch den Benutzer oder seiner Mitarbeiter.

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