2 für betreiber/bediener, 3 für die instandhaltung, 4 eigenmächtiger umbau und ersatzteilherstellung – Richter MNKA Series (ASME) Benutzerhandbuch

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Baureihe MNKA

Seite 6

9250-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.

Dieses Aggregat darf nicht über die im Daten-
blatt festgelegten Werte bezüglich Förderflüs-
sigkeit, Fördermenge, Drehzahl, Dichte, För-

derhöhe und Arbeitstemperatur sowie Motorleistung
betrieben werden.
Die in der Betriebsanleitung oder Vertragsdoku-
mentation enthaltenen Anweisungen sind einzu-
halten, ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.

Im zum Lieferumfang gehörenden Datenblatt sind
alle wichtigen Merkmale dokumentiert.

Bei anderen Einsatzbedingungen als im Datenblatt
beschrieben, sind erneut zu prüfen:

Ausführung der Pumpe
Ausführung des Zubehörs
Beständigkeit der Werkstoffe.

2.2 Für Betreiber/Bediener

Zu beachten sind:

die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
Heiße oder kalte Maschinenteile müssen bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
Es dürfen keine Schutzeinrichtungen entfernt wer-
den, wenn die Maschine in Betrieb ist.
Ringschraube 900/1 darf nicht entfernt
oder gelockert werden, da sich Ablage-
rungen zwischen Antriebsrotor und Later-
ne bilden könnten. Es könnten dann z. B. durch
Reibungsenergie Überhitzungen und damit poten-
tielle Zündquellen entstehen.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.

Achtung bei Einsatz der Aggregate in explosi-
onsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige Betriebsweisen müssen verhin-
dert werden.

2.3 Für die Instandhaltung

Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im
Stillstand durchzuführen.
Die

in

der

Betriebsanleitung

beschriebene

Außerbetriebnahme des Aggregates muss unbedingt
eingehalten werden. Siehe Abschnitt 6.3.

Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien för-
dern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Im eingebauten Zustand gehen, bei Beachtung der
Sicherheitshinweise (siehe auch Abschnitt 5.1 und
7.5.2
), keine Gefahren oder Umwelteinflüsse von den
Magnetkupplungen aus.

Bei der Demontage und Montage sowie beim
Transport und bei der Lagerung von Mag-
netkupplungen als Einzelteile sind die

Sicherheitshinweise in Abschnitt 7.5.2 unbedingt zu
beachten.
Vor Wiederinbetriebnahme sind die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte zu beachten.

2.4 Eigenmächtiger Umbau und

Ersatzteilherstellung

Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.

2.5 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen
auf keinen Fall überschritten werden.

2.6 Besondere Bedingungen für

den Explosionsschutz

Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen sind zur Gewährleistung des Explosions-
schutzes die Maßnahmen und Hinweise in Abschnitt
2.6.1
bis 2.6.9 zwingend erforderlich.

2.6.1 Füllung des Aggregates

Beim Pumpenbetrieb muss der flüssigkeitsbe-
rührte Innenraum der Pumpe ständig mit För-
derflüssigkeit gefüllt sein.

Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.

Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen

wir

entsprechende

Überwa-

chungsmaßnahmen vorzusehen.

Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme müs-
sen sorgfältig gefüllt sein.

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