Vorsicht, Gefahr, Inkubators – BINDER C 150 Benutzerhandbuch

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C 150 (E2) 12/2012

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1.5

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen zu Aufstellung und Betrieb des CO

2

-

Inkubators

Für den Betrieb des CO

2

-Inkubators C 150 und den Aufstellungsort beachten Sie die Richtlinie

BGI/GUV-I 850-

0 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (früher Richtlinien für Laboratorien BGR/GUV-R 120

bzw. ZH 1/119) (für Deutschland).

Die BINDER GmbH ist nur dann verantwortlich für die sicherheitstechnischen Eigenschaften des Gerätes,
wenn Instandhaltung und Instandsetzung durch Elektro-Fachkräfte oder von BINDER autorisiertem
Fachpersonal ausgeführt werden und wenn Bauteile, welche die Sicherheit des Gerätes beeinflussen, bei
Ausfall durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.

Das Gerät darf nur mit Original-Zubehör von BINDER oder mit von BINDER freigegebenem Zubehör
anderer Anbieter betrieben werden. Der Benutzer trägt das Risiko bei Verwendung von nicht freigegebe-
nem Zubehör.

VORSICHT

Gefahr der Überhitzung.

Beschädigung des Gerätes.

Gerät NICHT in unbelüfteten Nischen aufstellen.

 Ausreichende Belüftung zur Wärmeabfuhr sicherstellen.

Der CO

2

-Inkubator C 150 darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.

GEFAHR

Explosionsgefahr.

Lebensgefahr.

Gerät NICHT in explosionsgefährdeten Bereichen betreiben.

KEINE explosionsfähigen Stäube oder Lösemittel-Luftgemische in der Umgebung.

Der CO

2

-Inkubator C 150 verfügt über keinerlei Maßnahmen zum Explosionsschutz.

GEFAHR

Explosionsgefahr.

Lebensgefahr.

KEINE bei Arbeitstemperatur brennbaren oder explosionsfähigen Stoffe in das Gerät

einbringen

KEINE explosionsfähigen Stäube oder Lösemittel-Luftgemische im Innenraum des

Gerätes.

Ein im Beschickungsgut evtl. enthaltenes Lösemittel darf nicht explosiv und entzündlich sein. D.h. unab-
hängig von der Konzentration des Lösemittels im Dampfraum darf KEIN explosionsfähiges Gemisch mit
Luft entstehen. Die Innenraumtemperatur muss unter dem Flammpunkt bzw. unterhalb des Sublimations-
punktes des Beschickungsgutes liegen. Informieren Sie sich über die physikalischen und chemischen
Eigenschaften des Beschickungsgutes sowie des enthaltenen feuchten Bestandteils und deren Verhalten
bei Zufuhr von Wärmeenergie und Feuchtigkeit.

Informieren Sie sich über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch das Beschickungsgut, den enthalte-
nen feuchten Bestandteil oder durch Reaktionsprodukte, die während des Erwärmungsvorgangs entste-
hen können. Treffen Sie geeignete Maßnahmen vor Inbetriebnahme des CO

2

-Inkubators, um solche

Gefährdungen auszuschließen.

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