2 außerbetriebnahme – BINDER C 150 Benutzerhandbuch

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C 150 (E2) 12/2012

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17.1.2 Verpackung im Innenraum des Gerätes, Zubehörteile

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Türschutz

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Umverpackung Zubehör

Karton

Papier-Recycling

Luftpolsterfolie

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Wellpappe

Karton

Papier-Recycling

Beutel mit Silicagel

Zellstoff mit Silicagel

ungeöffnet im Restmüll (Hausmüll)

Sensorverpackung

Karton

Papier-Recycling

PE-Schaum

Kunststoff-Recycling

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Haus-
müll) entsorgt werden.

17.2 Außerbetriebnahme

Gerät am Hauptschalter (2) ausschalten und vom Stromnetz trennen (Netzstecker ziehen).

CO

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Zufuhr zum Gerät unterbrechen. Gasanschluss entfernen.

Der Geräteinnenraum muss nach einer Sterilisation ausreichend abgekühlt sein, bevor Teile entnom-

men werden.

Die Wasserschale darf nicht mit Wasser gefüllt bleiben, wenn der CO

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-Inkubator außer Betrieb ist.

Sonst kann Kondensation an den Innenwänden sowie im Bereich der Ansaug- und Einspritzdüse der
CO

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-Sensorkammer auftreten, wobei beim Wiedereinschalten ein Austreten von Kondensat aus den

Öffnungen der Ansaug- und Einspritzdüse zu beobachten ist. In diesem Fall muss der Innenraum vor
einer erneuten Beschickung des Gerätes gereinigt und mit offenen Türen für mindestens eine Stunde
im eingeschalteten Zustand bei 37 °C ausgetrocknet werden. BINDER empfiehlt eine Heißluft-
Sterilisation vor Inbetriebnahme.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 17.3 bis 17.5 entsorgen.

Beachten Sie bei erneuter Inbetriebnahme die entsprechenden Hinweise in Kap. 6.2.

17.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Elektro- und Elektronik-

Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-
ben werden.

Der CO

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-Inkubator C 150 trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern und

Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August
2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG und
ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien muss aus Umwelt-
schutzgründen wiederverwertet werden.

Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-
tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den
BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.

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