Vorsicht, Warnung – BINDER C 150 Benutzerhandbuch

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C 150 (E2) 12/2012

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VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

 Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der EU-Richtlinie

2002/96/EG zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.

oder

 Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es

gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen
(z.B. dessen AGB).

 Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,

benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.

BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.

Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.

Vergiftungsgefahr.

Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

17.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.
 Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie bitte

den BINDER Service.

 Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesüblichen
Vorschriften.

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