Entsorgung, 4 rücksendung eines gerätes an die binder gmbh, 1 entsorgung der transportverpackung – BINDER C 150 Benutzerhandbuch

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C 150 (E2) 12/2012

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16.4 Rücksendung eines Gerätes an die BINDER GmbH

Die Annahme von BINDER Geräten, die zur Reparatur oder aus anderen Gründen in das Werk der
BINDER GmbH zurückgesendet werden, erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer von uns erteilten sog.
Autorisationsnummer. Diese wird bei Eingang Ihrer fernmündlichen oder schriftlichen Reklamation vor
Rücksendung (!) des BINDER-Gerätes an uns Ihnen zugeteilt. Die Autorisations-Nr. wird nach Erhalt
folgender Angaben erteilt:

Gerätetyp und Seriennummer

Kaufdatum

Name und Anschrift des Fachhändlers, bei dem Sie das Gerät erworben haben

Art der Störung bzw. exakte Fehlerbeschreibung

Ihre vollständige Adresse, ggf. Kontaktperson und Erreichbarkeit

Aufstellungsort

Ausgefüllte Kontaminations-Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 20) vorab per Fax

Die Autorisations-Nr. ist gut erkennbar auf der Originalverpackung anzubringen bzw. in den Lieferpapie-
ren deutlich zu vermerken.

Ohne die Autorisations-Nr. wird Ihre Rücksendung aus Sicherheitsgründen nicht angenom-
men.

17. Entsorgung

17.1 Entsorgung der Transportverpackung

17.1.1 Äußere Verpackung des Gerätes

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der
Umverpackung auf Palette
(ohne Abb.)

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Umverpackung

Karton

Papier-Recycling

Kanten-Polsterung oben

PE-Schaum

Kunststoff-Recycling

Entnahme-
hilfe

Karton

Papier-Recycling

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Palette mit Schaumstoff-
Polsterung

PE-Schaum

Kunststoff-Recycling

Massivholz
(IPPC-Standard)

Holz-Recycling

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