Sorgfaltspflicht des betreibers, Nationale vorschriften, Maßnahmen im störfall – BECKHOFF C5210 Benutzerhandbuch

Seite 9: Anforderungen an das bedienungspersonal, 4 sorgfaltspflicht des betreibers

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Vorwort

1.4 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Der Betreiber muss sicherstellen, dass

• die Produkte nur bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe Kapitel

Produktbeschreibung

)

• die Produkte nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte betreibt
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz

unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt

• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der

Produkte zur Verfügung steht.


Nur Fachpersonal darf das Gehäuse des Industrie-PCs öffnen

Achtung

Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur ausgebildetes Elektro-Fachpersonal
das Gehäuse des Industrie-PCs öffnet.

1.4.1 Nationale Vorschriften

Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem der Industrie-PC zum Einsatz kommt, bestehen nationale
Vorschriften für Steuerungen solcher Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die Steuerung überprüft werden muss. Der
Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.

1.4.2 Maßnahmen im Störfall

Bei Störungen am Industrie-PC kann anhand der Liste im Abschnitt

Hilfe bei Störungen

ermittelt werden,

welche Maßnahmen einzuleiten sind.

1.4.3 Anforderungen an das Bedienungspersonal

Jeder Benutzer des Industrie-PCs muss diese Betriebsanleitung gelesen haben und alle für ihn
erreichbaren Funktionen der auf dem PC installierten Software kennen.

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