3 fünf jahre garantie – Watson-Marlow 620Bp Benutzerhandbuch

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Bedienungsanleitung Watson-Marlow-Pumpen 620BpN und 620Bp

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3 Fünf Jahre Garantie

Gehäusepumpen des Typs 520, Gehäusepumpen des Typs 620 und

Gehäusepumpen des Typs 720

Für sämtliche Teile dieses Produkts, an denen innerhalb von fünf Jahren nach
dem Tag der Herstellung Mängel auftreten, garantiert Watson-Marlow Limited
("Watson-Marlow") die kostenlose Reparatur bzw. den kostenlosen Austausch
durch Watson-Marlow, eine Tochterfirma oder einen Vertragshändler gemäß den
nachstehenden Bedingungen und Ausschlüssen. Dies gilt besonders für nach dem
1. Januar 2007 gekaufte Gehäusepumpen des Typs 520, 620 bzw. 720. Die Mängel
müssen durch Material- oder Herstellungsfehler verursacht worden sein und
dürfen nicht auf eine Verwendung des Produkts zurückgehen, die von den in dieser
Anleitung enthaltenen Anweisungen zum Normalbetrieb abweicht.

Watson-Marlow haftet nicht für Verlust, Schaden oder Kosten, direkt oder
indirekt, in Bezug auf die oder aufgrund der Verwendung seiner Produkte,
einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an anderen Produkten,
Maschinen/Anlagen, Gebäuden oder Sachwerten verursacht wurden, und
Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf, Gewinnverluste, Zeitverlust, Unannehmlichkeit, Verlust von gefördertem
Produkt und Produktionsverlust. Diese Garantie verpflichtet Watson-Marlow nicht,
etwaige Kosten für Ausbau, Einbau, Transport oder sonstige Gebühren, die sich im
Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ergeben könnten, zu tragen.

Bedingungen und Ausschlüsse bezüglich der obigen Garantie:

Bedingungen

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Die Produkte müssen nach vorheriger Absprache frachtfrei an Watson-Marlow

Limited oder eine von Watson-Marlow zugelassene Kundendienstzentrale
eingeschickt werden.

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Alle Reparaturen oder Umbauten müssen von Watson-Marlow Limited oder einer

von Watson-Marlow zugelassenen Kundendienstzentrale oder mit
ausdrücklicher Genehmigung von Watson-Marlow Limited durchgeführt worden
sein.

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Garantien im Namen von Watson-Marlow Limited, die von Dritten, einschließlich

Vertretern, Tochterfirmen oder Händlern von Watson-Marlow gegeben wurden
und die nicht den Bedingungen dieser Garantie entsprechen, sind für
Watson-Marlow Limited nur dann bindend, wenn sie von einem Direktor oder
Manager von Watson-Marlow Limited ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Ausnahmen

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Die Garantie gilt nicht für Reparaturen oder Wartungsarbeiten, die aufgrund

von normalem Verschleiß oder Mangel an angemessener und korrekter Wartung
notwendig werden.

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Alle Schlauch- und Pumpelemente sind Verbrauchsmaterial und daher von der

Garantie ausgeschlossen.

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Produkte, die nach Meinung von Watson-Marlow, zweckentfremdet eingesetzt,

vorsätzlich oder unbeabsichtigt beschädigt oder Fahrlässigkeit ausgesetzt
wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.

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Stromstöße als Fehlerursache sind von der Garantie ausgeschlossen.

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Chemikalieneinflüsse sind von der Garantie ausgeschlossen.

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Alle Pumpenkopfrollen sind von der Garantie ausgeschlossen.

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620R-Pumpenköpfe sind von jeder Garantie ausgeschlossen, wenn über

165 Upm bei über 2 bar gepumpt wird.

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Pumpenköpfe der 313/314- und Microcassette-Baureihen und

Erweiterungspumpenköpfe 701 sind von der verlängerten Garantie ausgeschlossen
und behalten ihre normale einjährige Garantie bei. Der Antrieb, an den sie
angeschlossen sind, unterliegt der hier aufgeführten Fünfjahresgarantie.

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Zusatzausstattungen wie z. B. Lecksensoren sind von der Garantie

ausgeschlossen.

BpN, Bp

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: