Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 180

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Anhang

9-6

bizhub C200 (Phase2)

Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Modifikationen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm betrifft der "komplette Quellcode" den
Quellcode aller im Programm enthaltenen Module, einschließlich aller zugehörigen Schnittstellen-
Definitionsdateien sowie der zur Kontrolle der Kompilierung und Installation des ausführbaren Programms
verwendeten Skripte. Als spezieller Ausnahmefall gilt jedoch, dass der verteilte Quellcode keine der Elemente
enthalten muss, die üblicherweise (entweder als Quellform oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) bereitgestellt werden, unter dem das
Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objektcode dadurch erfolgt, dass über eine
dafür vorgesehene Stelle der Zugriff auf eine Kopie gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode an derselben Stelle als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu
gezwungen sind, die Quelle zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern dies
nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz
erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenzbestimmungen anerkennen und einhalten.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch erhalten
Sie nur mit der Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu
verbreiten. Diese Aktivitäten sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie
das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis
mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und
Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden Werks.

6. Mit jeder Weitergabe des Programms (oder eines auf dem Programm basierenden Werks) erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier
festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
Einschränkungen im Hinblick auf die Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers
vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen in Folge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen
Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen auferlegt werden (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich
oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so entbindet Sie dieser Umstand nicht
von der Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann ist Ihnen die Verbreitung des Programms komplett untersagt. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt
oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht die einzige Möglichkeit, sowohl das Patentrecht als
auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar
erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden. In allen anderen Fällen gilt dieser
Abschnitt als Ganzes.

Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bewegen, Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig und allein den
Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet. Die Entscheidung, ob die Software über ein anderes System verbreitet werden soll, liegt beim
Autor/Spender. Der Lizenznehmer hat darauf keinen Einfluss.

Dieser Abschnitt soll klar deutlich machen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten Staaten entweder durch
Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden. Damit ist die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall gilt im
Rahmen dieser Lizenz die entsprechende Beschränkung, so als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

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