Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 185

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bizhub C200 (Phase2)

9-11

Anhang

9

Wenn diese Änderung in einer Kopie vorgenommen wurde, dann kann sie für diese Kopie nicht mehr
rückgängig gemacht werden. Somit gilt dann die gewöhnliche GNU General Public License für alle
nachfolgenden Kopien und für alle aus dieser Kopie abgeleiteten Werke.

Diese Option ist nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten,
das keine Bibliothek ist.

4. Sie können die Bibliothek (oder einen Teil oder eine Ableitung davon, gemäß Abschnitt 2) in Objektcode-
Form oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 kopieren und
weitergeben, sofern Sie den vollständigen entsprechenden maschinenlesbaren Quellcode beifügen. Dieser
muss gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium weitergegeben werden,
das im Normalfall zum Austausch von Software benutzt wird.

Wenn die Verbreitung von Objektcode dadurch erfolgt, dass über eine dafür vorgesehene Stelle der Zugriff
auf eine Kopie gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode an
derselben Stelle als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quelle
zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

5. Ein Programm, das keine abgeleiteten Inhalte der Bibliothek enthält, aber darauf ausgelegt ist, mit der
Bibliothek zusammenzuarbeiten, indem es entsprechend kompiliert oder mit ihr verknüpft wird, nennt man
ein "Werk, das die Bibliothek nutzt". Ein solches Werk ist, für sich allein genommen, kein von der Bibliothek
abgeleitetes Werk und fällt daher nicht unter diese Lizenz.

Wird jedoch ein "Werk, das die Bibliothek nutzt" mit der Bibliothek verknüpft, so entsteht ein ausführbares
Programm, das ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk (weil es Teile der Bibliothek enthält) und kein "Werk,
das die Bibliothek nutzt" ist. Das ausführbare Programm fällt daher unter diese Lizenz. In Abschnitt 6 werden
die Bedingungen für die Weitergabe solcher ausführbaren Programme angegeben.

Wenn ein "Werk, das die Bibliothek nutzt" Material aus einer Header-Datei verwendet, die Teil der Bibliothek
ist, dann kann der Objektcode für das Werk ein von der Bibliothek abgeleitetes Werk sein, selbst wenn der
Quellcode dies nicht ist. Ob dies zutreffend ist, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Werk ohne die
Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Die genaue Abgrenzung
zwischen solchen Fällen ist rechtlich nicht genau definiert.

Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und Zugriffsfunktionen
sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (zehn Zeilen lang oder kürzer) benutzt, dann unterliegt die
Benutzung der Objektdatei keinen Beschränkungen, ohne Rücksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein
abgeleitetes Werk ist. (Ausführbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der Bibliothek
enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von Abschnitt 6.)

Ansonsten können Sie, wenn das Werk von der Bibliothek abgeleitet ist, den Objektcode für das Werk unter
den Bedingungen von Abschnitt 6 weitergeben. Alle ausführbaren Programme, welche dieses Werk
enthalten, fallen ebenfalls unter Abschnitt 6, unabhängig davon, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst
verknüpft sind oder nicht.

6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden fünf Abschnitte dürfen Sie auch ein "Werk, das
die Bibliothek nutzt" mit der Bibliothek kombinieren oder verknüpfen, um ein Werk zu erzeugen, das Teile der
Bibliothek enthält, und dieses unter Ihren eigenen Bedingungen weitergeben, sofern diese Bedingungen
Modifikationen für den eigenen Gebrauch des Kunden und eine Rückentwicklung ("Reverse Engineering")
zum Beheben von Mängeln solcher Modifikationen gestatten.

Sie müssen bei jeder Kopie des Werks deutlich erkennbar angeben, dass die Bibliothek darin genutzt wird
und dass die Bibliothek und ihre Benutzung durch die Lizenz abgedeckt sind. Sie müssen eine Kopie dieser
Lizenz bereitstellen. Wenn das Werk bei seiner Ausführung Copyright-Vermerke anzeigt, muss darin auch der
Copyright-Vermerk für die Bibliothek enthalten sein. Zudem muss dem Benutzer mitgeteilt werden, wie er
eine Kopie dieser Lizenz erhalten kann. Darüber hinaus müssen Sie eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:

a) Sie liefern das Werk zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren Quellcode der Bibliothek aus,
und zwar einschließlich jeglicher in dem Werk vorgenommener Änderungen (wobei die Weitergabe gemäß
den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muss). Wenn das Werk ein ausführbares, mit der Bibliothek
verknüpftes Programm ist, dann liefern Sie es zusammen mit dem vollständigen maschinenlesbaren "Werk,
das die Bibliothek nutzt" als Objektcode und/oder Quellcode, so dass der Benutzer die Bibliothek verändern
und dann erneut verknüpfen kann, um ein verändertes ausführbares Programm zu erzeugen, das die
veränderte Bibliothek enthält. (Der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert,
muss nicht notwendigerweise in der Lage sein, die Anwendung neu zu kompilieren, um die veränderten
Definitionen zu verwenden.)

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