Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 184

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Anhang

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bizhub C200 (Phase2)

Unter dem "Quellcode" eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Modifikationen
vorzugsweise verwendet wird. Für eine ausführbare Bibliothek betrifft der "komplette Quellcode" den
Quellcode aller im Programm enthaltenen Module, einschließlich aller zugehörigen Schnittstellen-
Definitionsdateien sowie der zur Kontrolle der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendeten
Skripte.

Andere Aktivitäten mit Ausnahme der Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation werden von dieser
Lizenz nicht berührt; sie fallen also nicht in ihren Anwendungsbereich. Das Ausführen eines Programms unter
Benutzung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt. Die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz
nur dann, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die
Bibliothek in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt
davon ab, welche Aufgaben die Bibliothek und das Programm, das die Bibliothek nutzt, erfüllen.

1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des vollständigen Quellcodes der Bibliothek, so wie
sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, dass Sie alle
Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und dass
Sie allen anderen Empfängern zusammen mit der Bibliothek eine Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen.

Sie dürfen für den eigentlichen Vorgang der Übertragung der Kopie eine Gebühr verlangen. Auf Wunsch
dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm anbieten.

2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon verändern, wodurch ein auf der Bibliothek
basierendes Werk entsteht. Sie dürfen derartige Modifikationen unter den Bestimmungen von Abschnitt 1
vervielfältigen und verbreiten, sofern zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

a) Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Software-Bibliothek sein.

b) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem deutlichen Vermerk versehen, der auf die von Ihnen
vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.

c) Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes Dritten unter den Bedingungen dieser Lizenz und
ohne Berechnung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.

d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine Funktion oder Datentabelle stützt, die
von einem die Funktionseinheit nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss, ohne dass sie
als Argument übergeben werden muss, wenn die Funktionseinheit angesprochen wird, dann müssen Sie sich
nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen, dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch
funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht bietet, und dass sie den
sinnvoll bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks noch ausführt.

(So hat z. B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von der Anwendung unabhängigen
genau definierten Zweck. Deshalb wird im Unterabschnitt 2d verlangt, dass jede von der Anwendung
bereitgestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle optional sein muss: Auch wenn die
Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln
berechnen.)

Diese Anforderungen gelten für das veränderte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des
Werkes nicht von der Bibliothek abgeleitet sind und selbst als unabhängige und eigenständige Werke
betrachtet werden können, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf diese
Abschnitte, wenn sie als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als
Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt, dann muss die
Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Rechte für weitere
Lizenznehmer somit auf die Gesamtheit ausgedehnt werden – und damit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig
vom jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht Zweck dieses Abschnittes, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden,
die komplett von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf der Bibliothek basieren oder unter ihrer auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.

Darüber hinaus fällt die Zusammenführung eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek basiert, mit
der Bibliothek (oder einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf ein- und demselben Speicher oder
Vertriebsmedium nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Unter Umständen möchten Sie die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License an Stelle
der Bedingungen dieser Lizenz für eine bestimmte Kopie der Bibliothek anwenden. Dazu müssen Sie alle
Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, entsprechend ändern, so dass sie nun für die gewöhnliche
GNU General Public License, Version 2, statt für diese Lizenz gelten. (Wenn eine neuere Version als Version 2
der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, können Sie diese auf Wunsch angeben.)
Nehmen Sie keine anderen Änderungen in diesen Eintragungen vor.

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