Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 187

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bizhub C200 (Phase2)

9-13

Anhang

9

11. Sollten Ihnen in Folge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen
Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen auferlegt werden (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich
oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so entbindet Sie dieser Umstand nicht
von der Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann ist Ihnen die Verbreitung der Bibliothek komplett untersagt. Wenn zum Beispiel ein Patent
nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch diejenigen erlaubt, die die Bibliothek direkt
oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht die einzige Möglichkeit, sowohl das Patentrecht als
auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung der Bibliothek zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar
erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden. In allen anderen Fällen gilt dieser
Abschnitt als Ganzes.

Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bewegen, Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten. Dieser Abschnitt hat einzig und allein den
Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Personen haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems
geleistet. Die Entscheidung, ob die Software über ein anderes System verbreitet werden soll, liegt beim
Autor/Spender. Der Lizenznehmer hat darauf keinen Einfluss.

Dieser Abschnitt soll klar deutlich machen, was als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

12. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung der Bibliothek in bestimmten Staaten entweder durch
Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden. Damit ist die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt, die nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall gilt im
Rahmen dieser Lizenz die entsprechende Beschränkung, so als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.

13. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser
General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundgedanken der
gegenwärtigen Version entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einer Bibliothek angegeben wird,
dass sie dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer und "jeder späteren Version" ("any later version")
unterliegt, so können Sie wahlweise entweder den Bestimmungen der genannten Version oder den
Bedingungen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde,
folgen. Wenn in der Bibliothek keine Versionsnummer angegeben wird, können Sie eine beliebige, von der
Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen
für die Verbreitung nicht geeignet sind, bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter
dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation. In
bestimmten Fällen lassen wir diesbezügliche Ausnahmen zu. Unserer Entscheidung liegen die beiden Ziele
zu Grunde, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und
zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im Allgemeinen zu fördern.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

15. DA DIE BIBLIOTHEK OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD, BESTEHT KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DIE
BIBLIOTHEK SO ZUR VERFÜGUNG, "WIE SIE IST", OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH MARKTGÄNGIGKEIT ODER
VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND
LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER BIBLIOTHEK LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS
FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN MASSNAHMEN,
REPARATUREN ODER KORREKTUREN.

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