Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 183

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bizhub C200 (Phase2)

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Anhang

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Zum Schutz der Distributoren wollen wir darüber hinaus deutlich darauf hinweisen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollte, falls die Bibliothek von jemand anderem modifiziert und
weitergegeben wird, den Empfängern verdeutlicht werden, dass sie nicht das Original erhalten haben. So
wird gewährleistet, dass durch andere Personen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.

Die Existenz von freien Programmen wird permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten
sicherstellen, dass kein Unternehmen den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auferlegen
kann, indem es von einem Patentinhaber eine Lizenz erwirbt, mit der die freie Nutzung eingeschränkt wird.
Daher bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in
dieser Lizenz (also der LGPL) angegebenen Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.

Die meiste GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, fällt unter die GNU General Public License. Die
vorliegende Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für bestimmte, näher bezeichnete
Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der General Public License. Wir benutzen diese Lizenz
für gewisse Bibliotheken, um das Verknüpfen dieser Bibliotheken mit Programmen, die nicht frei sind, zu
gestatten.

Wenn ein Programm mit einer Bibliothek verknüpft wurde – egal ob statisch oder dynamisch – so ist die
Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein "kombiniertes Werk", also eine abgeleitete Version der
Orginal-Bibliothek. Die gewöhnliche General Public License erlaubt eine solche Verknüpfung nur dann, wenn
die gesamte Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die Lesser General Public License erlaubt
dagegen weniger strenge Kriterien für das Verknüpfen von anderem Programmcode mit der Bibliothek.

Wir nennen diese Lizenz die "Kleine" Allgemeine Öffentliche Lizenz ("Lesser" General Public License), da sie
weniger ("less") zum Schutz der Freiheiten des Benutzers beiträgt, als die gewöhnliche General Public
License. Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software nur einen geringeren Vorteil gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche
General Public License für viele Bibliotheken verwenden. Die "kleine" Lizenz bietet aber unter bestimmten
besonderen Umständen dennoch Vorteile.

So kann, wenn auch nur relativ selten, eine besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst
weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, so dass diese dann zum De-facto-
Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein
häufigerer Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dieselben Aufgaben erfüllt, wie die gängigen nichtfreien
Bibliotheken. In diesem Falle bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie Software zu
beschränken. Daher verwenden wir in solchen Situationen die Lesser General Public License.

In anderen Fällen können dank der Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen Bibliothek in nichtfreien
Programmen viel mehr Anwender eine umfangreiche Sammlung freier Software nutzen. So ermöglicht z. B.
die Erlaubnis zur Benutzung der GNU-C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel größeren Anzahl von
Anwendern, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie seine Variante, das Betriebssystem GNU/Linux,
einzusetzen.

Obwohl die Lesser General Public License die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch sicher,
dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek verknüpft wurde, die Freiheit und die
erforderlichen Mittel hat, das Programm unter Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu
verwenden.

Es folgen die detaillierten Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation. Achten Sie
genau auf den Unterschied zwischen "work based on the library" (Werk, das auf der Bibliothek basiert) und
"work that uses the library" ("Werk, das die Bibliothek benutzt"). Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek
abgeleitet ist, während Letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu
sein.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIKATION

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des
Copyright-Inhabers oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist, dass das Werk unter den
Bestimmungen dieser Lesser General Public License (im weiteren auch als "diese Lizenz" bezeichnet)
verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden mit "Sie" angesprochen.

Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Zusammenstellung von Software-Funktionen und/oder Daten, die so
aufbereitet ist, dass sie sich problemlos mit Anwendungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und
Daten benutzen) zum Bilden von ausführbaren Programmen verknüpfen lässt.

Der Begriff "Bibliothek" bezieht sich im Weiteren immer nur auf solche Software-Bibliotheken und solche
Werke, die unter diesen Bedingungen verbreitet worden sind. Ein "auf der Bibliothek basierendes Werk"
bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie jede davon abgeleitete Modifikation im urheberrechtlichen
Sinne, also ein Werk, welches die Bibliothek oder einen Teil davon – sowohl unverändert als auch verändert
und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt – enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als "Modifikation" eingestuft.)

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