Gnu general public license (gpl) – Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 178

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Anhang

9-4

bizhub C200 (Phase2)

expat License
OpenSSL License

GNU General Public License (GPL)

Version 2, Juni 1991

Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307 USA

Jeder hat das Recht, dieses Lizenzdokument zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten.

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License, die
allgemeine öffentliche GNU-Lizenz, genau diese Freiheit garantieren. So wird sichergestellt, dass die
Software für alle Benutzer frei zugänglich ist. Diese Lizenz gilt für die Mehrheit der von der Free Software
Foundation herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser
Lizenz unterstellt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
der GNU Library General Public License, der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz für Bibliotheken.) Auch Sie
können diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden.

Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich hierbei auf den Aspekt der Freiheit und nicht auf den Preis.
Unsere General Public Licenses Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
verbreiten (auf Wunsch auch gegen Entgelt). Sie sollen die Möglichkeit haben, den Quellcode zu erhalten, die
Software zu ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. Die Lizenzen sollen
sicherstellen, dass Sie sich dieser Freiheiten und Möglichkeiten voll und ganz bewusst sind.

Zum Schutz Ihrer Rechte müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es jedem verbieten, Ihnen diese
Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen
ergeben sich für Sie bestimmte Verpflichtungen, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Ihnen selbst zustehen, wenn Sie
Kopien eines solchen Programms – kostenlos oder gegen Bezahlung – verbreiten. Sie müssen sicherstellen,
dass auch die Empfänger den Quellcode erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese
Bedingungen zur Verfügung stellen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright) und
(2) wir gewähren Ihnen diese Lizenz, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten
und/oder zu verändern.

Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass sich jeder bewusst ist,
dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von einer anderen Person
modifiziert und weitergegeben wird, muss der Empfänger davon in Kenntnis gesetzt werden, dass er nicht
das Original erhalten hat. So wird gewährleistet, dass von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des
ursprünglichen Autors schädigen.

Jedes freie Programm wird permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, dass einzelne Distributoren eines freien Programms Patentlizenzen erlangen – wodurch das
Programm proprietär werden würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent
entweder für die freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder gar nicht lizenziert werden
darf.

Es folgen die detaillierten Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation.

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND MODIFIKATION

0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des
Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als "Programm" bezeichnet.
Die Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie jegliche
Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch
auszugsweise – sowohl unverändert als auch verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt – enthält.
(Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als "Modifikation" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
wird im Folgenden mit "Sie" angesprochen.

Andere Aktivitäten mit Ausnahme der Vervielfältigung, Verbreitung und Modifikation werden von dieser
Lizenz nicht berührt; sie fallen also nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn
der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob die Ausgabe durch die
Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.

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