Gnu lesser general public license – Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 182

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Anhang

9-8

bizhub C200 (Phase2)

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, dass nach dem Start in einem interaktiven Modus ein
kurzer Vermerk angezeigt wird, wie z. B.:

Gnomovision Version 69, Copyright © Jahr Name des Autors Für Gnomovision besteht KEINERLEI
GARANTIE; für Details geben Sie 'show w' ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
Bedingungen weitergeben dürfen; für Details geben Sie 'show c' ein.

Anhand der hypothetischen Befehle 'show w' und 'show c' sollten die entsprechenden Teile der General
Public License angezeigt werden. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Befehle anders als 'show w'
und 'show c' lauten; es könnten auch Mausklicks oder Menüelemente sein – je nachdem, was am besten für
Ihr Programm geeignet ist.

Sofern zutreffend, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule
bitten, einen "Copyright-Verzicht" für das Programm zu unterzeichnen. Im Folgenden finden Sie ein solches
Beispielschreiben, in dem Sie lediglich die Namen ändern müssen:

Yoyodyne, Inc. erhebt keinerlei urheberrechtlichen Anspruch auf das von James Hacker geschriebene
Programm "Gnomovision" (einem Schrittmacher für Compiler).

Unterschrift von Ty Coon, 1. April 1989
Ty Coon, Vizepräsident

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programms in proprietäre Programme. Ist
Ihr Programm eine Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Verknüpfen proprietärer Programme
mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.

GNU Lesser General Public License

Version 2.1, Februar 1999

Copyright © 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc. 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307
USA Jeder hat das Recht, dieses Lizenzdokument zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten.

[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist als Nachfolgerin der GNU Library Public
License Version 2 zu betrachten und erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind darauf ausgelegt, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen die GNU General Public Licenses – die
allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenzen – genau diese Freiheit garantieren. So wird sichergestellt, dass die
Software für alle Benutzer frei zugänglich ist.

Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleine Allgemeine Öffentliche Lizenz), gilt für einige speziell
bezeichnete Software-Pakete – in der Regel Programmbibliotheken – von der Free Software Foundation und
von anderen Autoren, die sich für die Verwendung dieser Lizenz entscheiden. Auch Sie können die Lizenz
verwenden – wir empfehlen aber, vorher gründlich zu überlegen, ob diese Lizenz (LGPL) oder aber die
herkömmliche General Public License besser für die Anwendung im konkreten Einzelfall geeignet ist. Die
untenstehenden Erläuterungen sollen Ihnen eine Hilfestellung für Ihre Entscheidung in dieser Hinsicht geben.

Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich hierbei auf den Aspekt der freien Nutzung und nicht auf den
Preis. Unsere General Public Licenses sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu
verbreiten (auf Wunsch auch gegen Entgelt). Sie sollen die Möglichkeit haben, den Quellcode zu erhalten, die
Software zu ändern und Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. Die Lizenzen sollen
sicherstellen, dass Sie sich dieser Freiheiten und Möglichkeiten voll und ganz bewusst sind.

Zum Schutz Ihrer Rechte müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es Distributoren verbieten, Ihnen
diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschränkungen ergeben sich für Sie bestimmte Verpflichtungen, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten
oder verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Ihnen selbst zustehen, wenn Sie
Kopien der Bibliothek – kostenlos oder gegen Bezahlung – verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch
die Empfänger den Quellcode erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie anderen Code mit der Bibliothek
verknüpfen, müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objekt-Dateien zukommen lassen, so dass sie
selbst diesen Code mit der Bibliothek neu verknüpfen können, nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek
vorgenommen und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zur Verfügung
stellen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright),
und (2) wir gewähren Ihnen diese Lizenz, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu
verbreiten und/oder zu verändern.

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