Apache license, version 2.0 – Konica Minolta bizhub C200 Benutzerhandbuch

Seite 193

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bizhub C200 (Phase2)

9-19

Anhang

9

13.7 Gesamtvereinbarung; Anwendbares Recht. Diese Lizenz stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den
Parteien im Hinblick auf den hierin behandelten Gegenstand dar. Diese Lizenz unterliegt dem Recht der
Vereinigen Staaten von Amerika und des Bundesstaats Kalifornien. Ausnahme ist der Gerichtsstand für die
Schlichtung von Streitigkeiten.

Wenn Sie in der Provinz Quebec in Kanada ansässig sind, gilt Folgendes: Die Parteien bestätigen hiermit,
dass auf ihren Wunsch diese Lizenz und alle zugehörigen Dokumente auf Englisch zu verfassen sind. Les
parties ont exige que le present contrat et tous les documents connexes soient rediges en anglais.

ANLAGE A.

"Copyright für einzelne Teile © 1999-2003 Apple Computer, Inc. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Datei enthält Originalcode und/oder Modifikationen des Originalcodes, so wie in der hierfür
anwendbaren Apple Public Source License Version 2.0 (die 'Lizenz') definiert. Sie dürfen diese Datei
ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Lizenz verwenden. Rufen Sie bitte eine Kopie der Lizenz unter
http://www.opensource.apple.com/apsl/ ab und lesen Sie diese durch, bevor Sie die Datei verwenden.
Der Originalcode und sämtliche unter dieser Lizenz verbreitete Software werden 'OHNE MÄNGELGEWÄHR'
UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND
BEREITGESTELLT. APPLE SCHLIESST HIERMIT ALLE DERARTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS,
EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER VERWENDBARKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES UNGESTÖRTEN BESITZES UND DER NICHTVERLETZUNG VON
RECHTEN DRITTER.
Informationen über die spezifische Sprache, in der die Rechte und Einschränkungen unter dieser Lizenz
geregelt werden, finden Sie in der Lizenz."

Apache License, Version 2.0

Apache License
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/

BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND VERBREITUNG

1. Definitionen.

"Lizenz" bezeichnet die Bedingungen für die Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung, so wie in den
Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments definiert.

"Lizenzgeber" bezeichnet den Copyright-Inhaber oder die Körperschaft, die vom Copyright-Inhaber für die
Gewährung der Lizenz autorisiert wurde.

"Juristische Person" bezeichnet die Gesamtheit der zuständigen Körperschaft und alle anderen
Körperschaften, die die Kontrolle über die Körperschaft ausüben, die von der Körperschaft kontrolliert
werden oder die gemeinsam mit der Körperschaft unter Kontrolle stehen. Im Kontext dieser Definition
bedeutet "Kontrolle" (i) die Macht und Befugnis, direkt oder indirekt die Ausrichtung oder die Verwaltung
dieser Körperschaft auf einer vertraglichen oder anderen Grundlage zu bestimmen oder (ii) einen
Eigentumsanteil an den ausgegebenen Aktien der Körperschaft in Höhe von fünfzig Prozent (50%) oder mehr
oder (iii) ein selbstgenutztes Vermögensrecht an dieser Körperschaft.

"Sie" (oder "Ihr") bezeichnet eine Person oder eine juristische Person, die Rechte im Rahmen dieser Lizenz
wahrnimmt.

"Quelle" bezeichnet die bevorzugte Form für die Durchführung von Modifikationen, einschließlich Software-
Quellcode, Dokumentationsquelle und Konfigurationsdateien.

"Objekt" bezeichnet jegliche Form, die durch die mechanische Transformation oder Übersetzung der
Quellcode-Form entsteht, einschließlich des kompilierten Objektcodes, der erstellten Dokumentation und der
Umwandlungen in andere Medientypen.

"Werk" bezeichnet ein Urheberschaftswerk, in Quell- oder Objektform, das unter dieser Lizenz bereitgestellt
und durch einen Copyright-Hinweis gekennzeichnet wird, der im Werk enthalten oder am Werk angebracht
ist (ein Beispiel finden Sie in der Anlage weiter unten).

"Abgeleitetes Werk" bezeichnet ein Werk, in Quell- oder Objektform, das auf dem Werk basiert (oder davon
abgeleitet ist) und für das die redaktionellen Revisionen, Anmerkungen, Bearbeitungen oder anderen
Modifikationen in ihrer Gesamtheit ein Original-Urheberschaftswerk darstellen. Im Kontext dieser Lizenz
umfassen die abgeleiteten Werke keine Werke, die von den Schnittstellen des entsprechenden Werks und
des davon abgeleiteten Werks trennbar bleiben oder nur lose damit verknüpft sind.

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