1bestimmungsgemäße verwendung des gerätes, 2organisatorische maßnahmen – Lukas LSI 55 Benutzerhandbuch
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Bestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
1.1
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib
und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Gerätes und
anderer Sachwerte entstehen.
1.2
Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst, unter Beachtung der Betriebsanleitung, benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
1.3
Das Schneidgerät findet vorwiegend Anwendung im Bereich von Recycling und
Abbrucharbeiten. Das Schneidgerät ist für den industriellen Dauereinsatz vorgese-
hen. Es ist zum Schneiden von Stählen, ausreichend harten Nichteisen-Metallen,
Stahlblechen und Kabeln ausgelegt. Abhängig von der Einsatzart stehen Geräte mit
verschiedenen Messerformen zur Verfügung.
Typische Schneidleistungen können Sie dem Kapitel "Technische Daten" entnehmen.
1.4
Es darf nicht geschnitten werden:
-
stromführende Kabel
- unter Gas- oder Flüssigkeitsdruck stehende Leitungen
-
vorgespannte und gehärtete Teile wie z. B. Federn, Federstähle, Lenksäulen
und Walzen
- Verbundwerkstoffe wie z. B. Stahl/Beton
1.5
Das Gerät (nicht mit Elektrobetätigung) ist zum
Unterwassereinsatz in bis zu
40m Tiefe geeignet.
1.6
Geräte mit Anschlussboden sind für extern gesteuerte Arbeitsabläufe vorgese-
hen. Sie finden hauptsächlich Anwendung an Robotern, Kränen oder sonstigen
Manipulatoren.
1.7
Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren
haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsan-
leitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
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Organisatorische Maßnahmen
2.1
Die
Betriebsanleitung ständig am Einsatzort des Gerätes griffbereit aufbewahren!
2.2
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und
anzuweisen!
Dazu zählen insbesondere das Tragen von Dienst- oder Schutzkleidung, Schutzhelm
mit Visier oder Schutzbrille, Schutzhandschuhe und wenn nötig Gehörschutz.
2.3
Das Gerät darf nur von einer einschlägig geschulten, sicherheitstechnisch
ausgebildeten Person bedient werden, da sonst Verletzungsgefahr droht.
2.4
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Gerät beachten! Alle Sicherheits-
und Gefahrenhinweise an/auf dem Gerät vollzählig in lesbarem Zustand halten!
2.5
Keine Veränderungen, An- und Umbauten an dem Gerät ohne Genehmigung
des Herstellers vornehmen! Dies gilt auch für den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen und Ventilen.