JLG 15AMI Operator Manual Benutzerhandbuch
Seite 19

ABSCHNITT 1 - SICHERHEITSMASSNAHMEN
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
1-9
• Keine überhängenden Lasten am Arbeitskorb anbringen,
und den Arbeitskorb nicht durch unzulässige Ausschübe
oder Ausweitungen der Bodenfläche vergrößern.
• Die Maschine nicht an irgendwelchen Bauwerken befesti-
gen. Niemals Drähte, Kabel oder ähnliche Vorrichtungen
am Arbeitskorb befestigen.
• Übergänge zwischen einem Bauwerk und dem Arbeits-
korb bergen für das Bedienungspersonal das Risiko, her-
unterzufallen. Diese Vorgehensweise sollte nach
Möglichkeit vermieden werden. Wo Übergänge zur Aus-
führung der Arbeit erfolgen müssen, sind zwei Sicher-
heitsleinen zu verwenden, und der Arbeitskorb muss sich
innerhalb von 0,3 m (1 ft) vom angrenzenden - sicheren -
Bauwerk befinden. Eine Sicherheitsleine ist am Arbeits-
korb zu befestigen, die andere am Bauwerk. Die am
Arbeitskorb befestigte Sicherheitsleine darf erst gelöst
werden, wenn der Übergang zum Bauwerk beendet ist.
• Im Arbeitskorb sind keine „Albereien“ zulässig.
• Außer in einem Notfall dürfen Personen am Boden die
Maschine niemals warten oder betreiben oder sich an ihr
zu schaffen machen, während sich Personen im Arbeits-
korb befinden.
• Alle Körperteile während des Betriebs des Arbeitskorbs
innerhalb des Arbeitskorbgeländers halten.
• Niemals Leitern, Trittleitern oder ähnliche Gegenstände
auf den Arbeitskorb stellen, um aus irgendwelchen Grün-
den zusätzliche Reichweite zu erlangen.
• Beim Arbeiten im Arbeitskorb müssen beide Füße fest auf
der Plattform stehen.
Durch Stürzen vom Arbeitskorb kann es zu schweren oder
tödlichen Verletzungen kommen.