1 schulung der mitarbeiter, Schulung des bedienungspersonals, Aufsicht bei der schulung – JLG 15AMI Operator Manual Benutzerhandbuch
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ABSCHNITT 2 - VERANTWORTUNG DES BENUTZERS, VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE
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– JLG-Hubarbeitsbühne –
2-1
ABSCHNITT 2. VERANTWORTUNG DES BENUTZERS,
VORBEREITUNG UND INSPEKTION DER MASCHINE
2.1
SCHULUNG DER MITARBEITER
Die Hubarbeitsbühne dient zur Beförderung von Personen; daher
ist es unbedingt erforderlich, dass sie ausschließlich von geschul-
ten Personen bedient und gewartet wird.
Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten/Drogen oder
Alkohol stehen oder die zu epileptischen und Schwindelanfällen
oder Verlust der Körperbeherrschung neigen, darf die Bedienung
der Maschine nicht erlaubt werden.
Schulung des Bedienungspersonals
Die Bedienerschulung muss folgendes beinhalten:
1. Verwendung und Beschränkungen der Arbeitskorb-
Bedienelemente, Boden-Bedienelemente, Not-Aus-
Bedienelemente und Sicherheitssysteme.
2. Bedienungskennzeichnungen, Anweisungen und Warn-
hinweise an der Maschine.
3. Arbeitsplatzregeln und behördliche Bestimmungen.
4. Verwendung einer zugelassenen Fallschutzvorrichtung.
5. Ausreichende Kenntnisse des mechanischen Betriebs
der Maschine, um eine bestehende oder mögliche Stö-
rung erkennen zu können.
6. Die sichersten Methoden zum Betrieb der Maschine,
wenn Hindernisse in der Höhe, andere sich bewegende
Vorrichtungen sowie Hindernisse, Vertiefungen, Löcher
und abschüssige Stellen vorhanden sind.
7. Vorgehensweisen zum Verhüten der Gefahren von
ungeschützten elektrischen Leitern.
8. Spezielle Erfordernisse eines Arbeitsvorgangs oder
Maschineneinsatzes.
Aufsicht bei der Schulung
Die Schulung muss unter der Aufsicht einer qualifizierten Person
in einem offenen, von Hindernissen freien Bereich erfolgen, bis
der Auszubildende die Fähigkeit erlangt hat, die Maschine sicher
zu beherrschen und zu bedienen.
Verantwortung des Bedienungspersonals
Das Bedienungspersonal muss darauf hingewiesen werden, dass
es die Verantwortung und Berechtigung hat, die Maschine im Fall
einer Störung oder eines anderen unsicheren Zustands entweder
der Maschine oder der Arbeitsstelle abzustellen.