4 bestimmungsgemäßer gebrauch, Bestimmungsgemäßer gebrauch – EUCHNER FSA Light Benutzerhandbuch

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Handbuch EKS Light und Light FSA

1.4 Bestimmungsgemäßer Gebrauch

Die EKS Lesestation wird als Bestandteil eines übergeordneten Gesamtsystems zur Zugriffskontrolle und
-überwachung von Steuerungen oder Steuerungsteilen (z.B. von Maschinen) eingesetzt. Das EKS kann
beispielsweise als Bestandteil eines Gesamtsystems zur Berechtigungsprüfung bei der Betriebsartenwahl
genutzt werden. Von der Zugriffsstufe auf dem Schlüssel darf jedoch keine direkte Anwahl der Betriebsart
abgeleitet werden. Wenn die Anwahl der Betriebsart sicherheitsrelevant ist, darf sie nicht durch das EKS
durchgeführt werden, sondern es muss eine zusätzliche Einrichtung zur Wahl der Betriebsart eingesetzt
werden. Dies kann z. B. durch die grafische Benutzeroberfläche der Steuerung erfolgen.

Die Ausgänge A, B, C, D und Strobe plus der Schaltkontakt LA1/LA2 schalten nur, wenn sich ein berechtiger
Schlüssel in der Lesestation befindet. Die Ausgänge A, B, C, D und Strobe (Kanal LB) plus der Schaltkontakt
LA1/LA2 (Kanal LA) müssen entsprechend dem ermittelten Risiko durch eine sichere nachgeschaltete
Auswertung abgefragt werden. Über die Ausgänge A, B, C, D und Strobe (Kanal LB) wird die Information
geliefert, ob ein Schlüssel gesteckt ist oder nicht und welche Berechtigungsstufe dem Schlüssel zugeordnet ist.
Der Ausgang LA1/LA2 (Kanal LA) liefert redundant die Information, ob ein berechtigter Schlüssel gesteckt ist
oder nicht (unabhängig von der Berechtigungsstufe).

 Die Steuerung muss prüfen, ob der platzierte Schlüssel zur Betriebsartenwahl berechtigt und, ob die

Zugriffsstufe auf dem Schlüssel die Arbeit in der aktuell gewählten Betriebsart erlaubt.

 Der Benutzer muss über die Steuerung oder eine andere geeignete Schaltung die entsprechende

Betriebsart anwählen.

 Der Hersteller der Anlage muss prüfen, welche Sicherheitsstufe mit dem Gesamtsystem erreicht wird und

ob diese für den vorgesehenen Einsatz ausreichenden Schutz vor Gefährdungen bietet.

Information!
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gibt Hinweise zur Wahl der Betriebsart. Diese Vorgaben sind
unbedingt zu beachten.

Bei der Maschinenplanung und Verwendung der Lesestation sind die einsatzspezifischen nationalen und
internationalen Vorschriften und Normen einzuhalten, wie z. B.

 EN 60204, Elektrische Ausrüstung von Maschinen

 EN 12100-1, Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1:

Grundsätzliche Terminologie, Methodologie

 EN 62061, Sicherheit von Maschinen - Funktionale Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer,

elektronischer und programmierbarer elektronischer Steuerungssysteme

 EN ISO 13849-1, Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1:

Allgemeine Gestaltungsleitsätze

Eingriffe in die Elektronik der Lesestation, sowie jegliche anderen Veränderungen, insbesondere mechanische
Eingriffe und Bearbeitungen sind nicht zulässig und führen zum Verlust der Gewährleistung und zum
Haftungsausschluss.

Der Einsatz und die Verwendung der Lesestation darf nur gemäß

 diesem Handbuch sowie

 weiterer Unterlagen, auf die in diesem Handbuch verwiesen wird,

erfolgen.

Die EKS Lesestation ist kein Sicherheitsbauteil im Sinne der Maschinenrichtlinie.

Ohne zusätzliche Maßnahmen darf die EKS Lesestation nicht zur Gewährleistung einer Sicherheitsfunktion
eingesetzt werden, insbesondere wenn ein Ausfall oder eine Fehlfunktion des Gerätes die Sicherheit oder die
Gesundheit der Personen im Wirkungsbereich einer Maschine gefährdet.

Für Einsatzfälle bei denen die Maschinenrichtline keine Anwendung findet (Fahrzeugbau, Gebäudetechnik o. ä.)
müssen die einschlägigen Vorschriften und Normen aus dem jeweiligen Bereich berücksichtigt werden.

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Technische Änderungen vorbehalten

110845-04-03/12

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