9 garantiebedingungen, Garantiebedingungen, 9garantiebedingungen – FRITSCH PULVERISETTE 1, Model I premium line Benutzerhandbuch

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Garantiebedingungen

Als Hersteller gewährt die FRITSCH GmbH – zusätzlich zu den Gewährleis-

tungsansprüchen gegen den Verkäufer – eine Garantie für die Dauer von

zwei Jahren ab Ausstellungsdatum der dem Gerät beiliegenden Garantie-

urkunde.
Innerhalb dieser Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch

Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf

Material- oder Herstellungsfehler beruhen. Die Garantie kann in allen

Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses FRITSCH-Gerät

von uns autorisiert verkauft wird.

Die Ansprüche entsprechend dieser Garantiezusage setzen voraus, dass

das Gerät ordnungsgemäß entsprechend der Gebrauchsanweisung/

Betriebsanleitung für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch ver-

wendet wurde.
Die Garantie wird auf Grund der Vorlage der Originalrechnung, welche

das Datum des Kaufes und den Namen des Händlers, sowie den vollstän-

digen Gerätetyp und die Gerätenummer zu tragen hat, gewährt.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn die dem Gerät beiliegende Ant-

wortkarte mit der Überschrift „Sicherung der Garantieleistung" ord-

nungsgemäß ausgefüllt unverzüglich nach Erhalt des Gerätes abge-

schickt wurde und innerhalb von drei Wochen bei uns eingegangen ist

oder unverzüglich nach Erhalt des Gerätes eine Online‐Registrierung

mit Angaben der oben genannten Daten vorgenommen wurde.

Die Garantie wird nicht gewährt wenn:

n

Schäden vorliegen, die durch normalen Verschleiß und Verbrauch

entstanden sind, insbesondere an Verschleißteilen, wie z.B.: Brech-

platten, Stützwänden, Mahlbechern, Mahlkugeln, Siebblechen, Bürs-

tenstreifen, Mahlgarnituren, Mahlscheiben, Rotoren, Siebringen,

Stift-Einsätzen, Umrüstsätzen, Siebeinsätzen, Bodensiebe, Mahlein-

sätze, Schneidwerkzeuge, Siebkassetten, Siebe und Messzellen-

gläser,

n

Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Gerät von Per-

sonen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis vorge-

nommen wurden,

n

Das Gerät nicht in einer Laborumgebung eingesetzt wurde und/oder

im Dauerbetrieb genutzt wurde,

n

Schäden vorliegen, die durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer

u. ä.) oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind,

n

Schäden vorliegen, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des

Gerätes nur unerheblich beeinflussen,

n

der Geräte-Typ und die Gerätenummer am Gerät geändert, gelöscht,

entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde oder

n

die vorstehend erwähnten Dokumente auf irgendeine Art geändert

oder unleserlich gemacht wurden.

Dauer der Garantie

Voraussetzung zur Garantiegewährleis-

tung

Gründe für den Wegfall der Garantie

Garantiebedingungen

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