Sicherheitshinweise ro, 880 a/c/k/r - ro, 889 b/c/k – ROCKINGER RO 880 A C K R B Benutzerhandbuch
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Die Sicherheitshinweise sind in einem Kapitel zusammen-
gefasst. Dort wo der Benutzer des Anhängebocks ge fähr-
det ist, sind in den einzelnen Abschnitten die Sicherheits-
hinweise wiederholt und mit dem neben abgebildeten Gefahren-
zeichen markiert.
Für die Bedienung, Wartung und Montage sind nachfolgend aufgeführte
Sicherheitshinweise zu beachten.
Sicherheitshinweise Bedienung
x Beim Umgang mit Anhängevorrichtungen, Zugmaschinen und
Anhängern gelten die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des
jeweiligen Landes.
x Entsprechende Sicherheitshinweise in den Betriebsanleitungen der
Zug
maschinen- und Anhängerhersteller behalten weiterhin ihre
Gültigkeit und sind einzuhalten.
x Anhängeböcke und Anhängekupplung nur in technisch einwand-
freiem Zustand verwenden.
x Anhängeböcke nur von autorisierten Personen oder Werkstätten
einbauen lassen.
x Nur homologierte Zugvorrichtungen in den Anhängebock einsetzen.
x Nur Kupplungen mit der entsprechenden Spurweite der Kupplungs-
trägerplatte verwenden.
x Auf Sitz und Sicherung eingerasteter Haltebolzen achten.
Sicherheitshinweise Wartung
x Bei den Wartungsarbeiten nur die vorgegebenen Schmiermittel ver wenden.
x Die Wartungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen durchge-
führt werden.
Sicherheitshinweise Montage
x Die Montage darf nur von autorisierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
x Die Montage muss unter Beachtung der einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschrift und den technischen Regeln für mechanische Einrich-
tungen erfolgen.
x Es dürfen nur original ROCKINGER-Bauteile verwendet werden.
x Hinweise des Fahrzeugherstellers und deren Aufbaurichtlinien sind zu
beachten, z. B. Befestigungsart, Freiräume u.s.w.
x Alle Verschraubungen mit den vorgeschriebenen Anziehdrehmomenten
festziehen.
x Der Anbau des Anhängebockes muss nach der vorliegenden Montage-
und Betriebsanleitung erfolgen und darf nur an land- oder forstwirtschaft-
lichen Zugmaschinen nach Richtlinie 74/150/EWG durchgeführt werden.
x Typenschilder und Warnhinweise müssen vor der Inbetriebnahme des
Anhängebockes gut lesbar sein und dürfen nicht unkenntlich gemacht
werden. Lackreste oder Schutzfolien müssen entfernt werden.
Anhängeböcke sind bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeug-
verbindungsteile, an die höchste Sicherheitsanforderungen
gestellt werden.
Veränderungen jeglicher Art schließen Gewährleistungsansprüche aus
und führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und damit zum
Erlöschen der Fahrzeugbetriebserlaubnis.
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