6 überwachungseinrichtungen, 7 antrieb, 8 kupplung – Richter SCK Series Benutzerhandbuch

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Baureihe SCK

Seite 15

9220-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

5.6 Überwachungseinrichtungen

Je nach Anforderung an Betriebssicherheit
und Verfügbarkeit des Aggregates sind ent-
sprechende Überwachungseinrichtungen zu

empfehlen.
Richter informiert und liefert auf Wunsch:

Durchflussmesser
Füllstandsanzeiger
Motorbelastungswächter
Temperaturüberwachung
Wälzlagerüberwachung
Leckageüberwachung

Auf Anfrage bekommen Sie hierzu die Druckschriften
„Sichere Betriebsweise von Kreiselpumpen“ und „Der
Kreiselpumpenbetrieb ohne NPSH-Probleme“.

5.7 Antrieb

Die Leistungsaufnahme der Pumpe im Betriebspunkt
ist im Datenblatt bzw. Werks-Attest angegeben. Ist
der Betriebspunkt bei Auslieferung der Pumpe nicht
bekannt, kann der Leistungsbedarf den entsprechen-
den Kennlinien entnommen werden. Die max. Dichte,
die max. Viskosität, Leistungszuschläge für die ent-
sprechende Gleitringdichtung und ein Sicherheitszu-
schlag sind zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl der Motorgröße ist darauf zu achten,
dass der Leistungsüberschuss nicht zu groß ist, aber
die Anforderungen gemäß ISO 5199 erfüllt sind.
Durch die Anwendung unterschiedlicher Drehzahlen,
z.B. mittels Frequenzumrichter, können verschiedene
Betriebsdaten ohne Änderung an der Pumpe erreicht
werden.
Im

Aufstellungsplan

ist die Pumpe mit Grundplatte

und Motor dargestellt.
Die

Betriebsanleitung des Motorherstellers

ist zu

beachten.

Bei Verwendung in Zone 1 und 2 ist ein Motor
mit gültiger ATEX-Zulassung zu verwenden.

5.8 Kupplung

Greift eine Kupplungshälfte in die andere, so ist im
Normalfall das Klauenteil auf die Antriebswelle und
die Kupplungshälfte mit der glatten Stirnfläche auf die
Motorwelle zu montieren.
Beachten Sie die Betriebsanleitung des Kupplungs-
herstellers.

Bei Verwendung in Zone 1 und 2 ist eine
Kupplung mit gültiger ATEX-Zulassung zu
verwenden.

Vorschriften bestehen z.B. für folgende Einzelheiten:

Anordnung der Kupplungshälften
max. Bohrungsdurchmesser
max. übertragbare Leistung
Abstand der Kupplungshälften
Maximalwerte für Versatz und
Winkelabweichung.

Sollen Pumpengehäuse und Motor bei einer
Reparatur auf der Grundplatte verbleiben, ist eine
Ausbaukupplung erforderlich.

5.9 Endkontrolle

Ausrichtung der Kupplung laut

Abschnitt 5.3

nochmals prüfen.

5.10 Kupplungsschutz

Gemäß Unfallverhütungsvorschriften darf die Pumpe
nur mit einem Kupplungsschutz betrieben werden.

Dabei ist zu beachten, dass der verwendete
Kupplungsschutz entweder aus funkenfreiem
Material besteht oder die in der EN 13463

geforderte Stoßprüfung ohne Beeinträchtigung erfüllt.
Richter bietet beide Varianten an.

Der Betreiber muss sicherstellen, dass nach
Montage des Kupplungschutzes die Anforde-
rungen der Maschinenrichtlinie erfüllt wer-
den.

5.11 Elektrischer Anschluss

Der Betreiber ist verpflichtet, das Aggregat entspre-
chend bestehender Vorschriften (IEC, VDE, usw.)
anzuschließen.

Den elektrischen Anschluss nur von einer
Elektrofachkraft vornehmen lassen.
Vorhandene Netzspannung mit den Angaben

auf dem Typenschild des Motors vergleichen und ge-
eignete Schaltung wählen.
Eine Motorschutzeinrichtung (Motorschutzschalter) ist
dringend zu empfehlen.

Bei unsachgemäßer elektrischer Installation
besteht Explosionsgefahr.

In explosionsgefährdeten Bereichen ist für die elektri-
sche Installation zusätzlich IEC 60079-14 zu beach-
ten.
Wird die Pumpe auf einer Grundplatte montiert, si-
cherstellen, dass eine elektrische Ableitung durch
Verwendung einer Zahn- oder Kontaktscheibe an
Gehäusefuß und Stützfuß erfolgt.
Die Erdung des Aggregates muss entsprechend der
gültigen Vorschriften vorgenommen werden, z.B. an
der Grundplatte.

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