2 für betreiber/bediener, 3 für die instandhaltung, 4 eigenmächtiger umbau und ersatzteilherstellung – Richter SCK Series Benutzerhandbuch

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Baureihe SCK

Seite 7

9220-001-de

Revision 11

TM 7903

Ausgabe 07/2010

Die in der Betriebsanleitung oder Vertragsdoku-
mentation enthaltenen Anweisungen sind einzu-
halten, ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.
Im zum Lieferumfang gehörenden Datenblatt sind alle
wichtigen Merkmale dokumentiert.
Bei anderen Einsatzbedingungen als im Datenblatt
beschrieben, sind erneut zu prüfen:

Ausführung der Pumpe
Ausführung des Zubehörs
Beständigkeit der Werkstoffe.

2.2 Für Betreiber/Bediener

Zu beachten sind:

die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
Heiße oder kalte Maschinenteile müssen bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
Es dürfen keine Schutzeinrichtungen entfernt wer-
den, wenn die Maschine in Betrieb ist.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.

Achtung bei Einsatz der Aggregate in
explosionsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige

Betriebsweisen

müssen

verhindert werden.

2.3 Für die Instandhaltung

Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im
Stillstand durchzuführen.
Die

in

der

Betriebsanleitung

beschriebene

Außerbetriebnahme des Aggregates muss unbedingt
eingehalten werden. Siehe Abschnitt 6.3.
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien för-
dern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor Wiederinbetriebnahme sind die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte zu beachten.

2.4 Eigenmächtiger Umbau und

Ersatzteilherstellung

Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.

2.5 Unzulässige Betriebsweisen

Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist
nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung ent-
sprechend Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung
gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte auf
keinen Fall überschreiten.

2.6 Besondere Bedingungen für

den Explosionsschutz

Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen

sind

zur

Gewährleistung

des

Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Abschnitt 2.6.1 bis 2.6.9 zwingend erforderlich.

2.6.1 Füllung des Aggregates

Beim Pumpenbetrieb muss der flüssigkeitsbe-
rührte Innenraum der Pumpe ständig mit För-
derflüssigkeit gefüllt sein.

Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.

Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen wir entsprechende Überwachungs-
maßnahmen vorzusehen.

Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
müssen sorgfältig gefüllt sein.

2.6.2 Besondere Betriebszustände

Die Pumpe dient standardmäßig zum För-
dern von aggressiven und entzündlichen
Flüssigkeiten.

Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q

Opt

einzuhalten. Bei

Betrieb

außerhalb

dieses

Bereiches

muss

sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht überschritten und die maximal zulässige
Arbeitstemperatur entsprechend Abschnitt 2.6.7
eingehalten wird.

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