Entsorgung, 1 entsorgung der transportverpackung, 2 außerbetriebnahme – BINDER KBW 240 Benutzerhandbuch

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KBW (E5.1) 11/2014

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19. Entsorgung

19.1 Entsorgung der Transportverpackung

Verpackungselement

Material

Entsorgung

Bänder zum Fixieren der Umver-

packung auf Palette

Kunststoff

Kunststoff-Recycling

Holzkiste (Option)

mit Metallschrauben

Nichtholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

Metall

Metallverwertung

Palette

mit Schaumstoffpolsterung

Massivholz (IPPC-Standard)

Holz-Recycling

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Umverpackung

mit Metallklammern

Karton

Papier-Recycling

Metall

Metallverwertung

Geräteabdeckung oben

Karton

Papier-Recycling

Kantenschutz

Styropor

®

oder PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Türschutz,

Schutz der Einschubgitter

PE Schaum

Kunststoff-Recycling

Tüte für Betriebsanleitung

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Luftpolsterfolie (Verpackung opti-

onaler Zubehörteile)

PE-Folie

Kunststoff-Recycling

Falls Recycling nicht möglich ist, können alle Verpackungselemente auch im Restmüll (Hausmüll) ent-

sorgt werden.

19.2 Außerbetriebnahme

Hauptschalter (1) ausschalten. Gerät vom Stromnetz trennen.

Bei Ausschalten mit dem Hauptschalter (1) bleiben gespeicherte Parameter erhalten.

Vorübergehende Außerbetriebnahme: Hinweise zur geeigneten Lagerung beachten, Kap. 3.3.

Endgültige Außerbetriebnahme: Gerät gemäß Kap. 19.3 bis 19.5 entsorgen.

19.3 Entsorgung des Gerätes in der Bundesrepublik Deutschland

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich

gewerbliche Nutzung“ (Kategorie 9) eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgege-

ben werden.
Der Wachstumsschrank mit Licht KBW trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf

Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem

13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie

2002/96/EG und ElektroG getrennt zu entsorgen sind. Ein hoher Anteil der Materialien

muss aus Umweltschutzgründen wiederverwertet werden.
Lassen Sie nach Nutzungsbeendigung das Gerät gemäß dem Elektro- und Elektronikgerä-

tegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 entsorgen oder kontaktieren Sie den

BINDER Service, damit dieser die Rücknahme und Entsorgung des Gerätes gemäß dem

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 23.03.2005, BGBl. I S. 762 organisiert.

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