5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER KBW 240 Benutzerhandbuch

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KBW (E5.1) 11/2014

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WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

Das verwendete Kältemittel R134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es

darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R134A (GWP 1300)

vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden

gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation

eingehalten werden.

19.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.

Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie

bitte den BINDER Service.

Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den landesübli-

chen Vorschriften.
Das verwendete Kältemittel R134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es

darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R134A (GWP 1300)

vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden

gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation

eingehalten werden.

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