Vorsicht, Warnung – BINDER KBW 240 Benutzerhandbuch

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KBW (E5.1) 11/2014

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VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom

23.03.2005, BGBl. I S. 762) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder

Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des

Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.

BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-

nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-

nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material

sein.

Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-

sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 22) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-

tung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

Das verwendete Kältemittel R134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es

darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R134A (GWP 1300)

vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die geltenden

gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation

eingehalten werden.

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