Vorsicht – BINDER KBW 240 Benutzerhandbuch

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KBW (E5.1) 11/2014

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19.4 Entsorgung des Gerätes in EU-Staaten außer der Bundesrepublik Deutsch-

land

BINDER-Geräte sind gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) als „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“ (Kategorie

9) für ausschließlich gewerbliche Nutzung eingestuft und dürfen NICHT an öffentlichen Sammelstellen

abgegeben werden.
Der Wachstumsschrank mit Licht KBW trägt das Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf

Rädern und Balken) zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem

13. August 2005 in der EU in Verkehr gebracht wurden und gemäß EU-Richtlinie

2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu entsorgen sind.
Benachrichtigen Sie nach Nutzungsbeendigung den Händler, bei dem Sie das Gerät ge-

kauft haben, damit dieser gemäß EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über

Elektro- und Elektronik-Altgeräte das Gerät zurücknimmt und entsorgt.

VORSICHT

Verstoß gegen geltendes Recht.

BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.

Gerät fachgerecht bei einem gemäß nationaler Umsetzung der EU-Richtlinie

2002/96/EG zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen.
oder

Den Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, mit der Entsorgung beauftragen. Es

gelten die beim Kauf des Gerätes mit dem Händler geschlossenen Vereinbarungen

(z.B. dessen AGB).

Sollte Ihr Händler nicht in der Lage sein, das Gerät zurückzunehmen und zu entsorgen,

benachrichtigen Sie bitte den BINDER-Service.

BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG von zertifizierten Unter-

nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-

nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material

sein.

Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-

sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 22) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

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