Datensicherung, 2 d at ei-v erw alt ung: gr undlag en – HEIDENHAIN iTNC 530 (340 49x-03) ISO programming Benutzerhandbuch

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4 Programmieren: Grundlagen, Datei-Verwaltung, Programmierhilfen, Paletten-Verwaltung

4.2 D

at

ei-V

erw

alt

ung: Gr

undlag

en

Namen von Dateien

Bei Programmen, Tabellen und Texten hängt die TNC noch eine Erwei-
terung an, die vom Datei-Namen durch einen Punkt getrennt ist. Diese
Erweiterung kennzeichnet den Datei-Typ.

Die Länge von Dateinamen sollte 25 Zeichen nicht überschreiten,
ansonsten zeigt die TNC den Programm-Namen nicht mehr vollständig
an. Die Zeichen * \ / “ ? < > . sind in Dateinamen nicht erlaubt.

Datensicherung

HEIDENHAIN empfiehlt, die auf der TNC neu erstellten Programme
und Dateien in regelmäßigen Abständen auf einem PC zu sichern.

Mit der kostenlosen Datenübertragungs-Software TNCremo NT stellt
HEIDENHAIN eine einfache Möglichkeit zur Verfügung, Backups von
auf der TNC gespeicherten Daten zu erstellen .

Weiterhin benötigen Sie einen Datenträger, auf dem alle maschinen-
spezifischen Daten (PLC-Programm, Maschinen-Parameter usw.)
gesichert sind. Wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihren Maschinenher-
steller.

PROG20

.I

Datei-Name

Datei-Typ

Andere Sonderzeichen und insbesondere Leerzeichen
dürfen Sie in Dateinamen nicht verwenden.

Die maximal erlaubte Länge von Dateinamen darf so lang
sein, dass die maximal erlaubte Pfadlänge von 256 Zei-
chen nicht überschritten wird (siehe „Pfade” auf Seite
111).

Falls Sie alle auf der Festplatte befindlichen Dateien
(> 2 GByte) sichern wollen, nimmt dies mehrere Stunden
in Anspruch. Verlagern Sie den Sicherungsvorgang ggf. in
die Nachtstunden.

Löschen Sie von Zeit zu Zeit nicht mehr benötigte
Dateien, damit die TNC für Systemdateien (z.B. Werk-
zeug-Tabelle) immer genügend freien Festplattenspeicher
zur Verfügung hat.

Bei Festplatten ist, abhängig von den Betriebsbedingun-
gen (z.B. Vibrationsbelastung), nach einer Dauer von 3 bis
5 Jahren mit einer erhöhten Ausfallrate zu rechnen.
HEIDENHAIN empfiehlt daher die Festplatte nach 3 bis
5 Jahren prüfen zu lassen.

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