Baureihen ls, lc, lcp, Einbau-, betriebs- und wartungsanleitung, 3 sicherheitshinweise für den betreiber / bediener – Xylem LCP Benutzerhandbuch
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Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitung
Baureihen LS, LC, LCP
LS 100-german
Seite 4
Revision 02
Artikel Nr. 771073412
Ausgabe 01/2010
Sicherheitshinweis!
Bei Nichtbeachtung kann die Pumpe und deren
Funktion beeinträchtigt werden.
EU-Gemeinschaftszeichen!
Explosionsgeschützte Betriebsmittel müssen für
Arbeiten in explosionsfähigen Atmosphären
gekennzeichnet sein.
Allgemeines Gefahrensymbol!
Personen können gefährdet werden.
Warnung vor elektrischer Spannung!
Direkt auf der Pumpe bzw. dem Aggregat
angebrachte Sicherheitshinweise müssen unbedingt
beachtet und in vollständig lesbarem Zustand
gehalten werden.
In
gleicher
Weise,
wie
diese
Pumpen-
Betriebsanleitung sind auch alle eventuell
beiliegenden Betriebsanleitungen von Zubehör
(z.B. für Motor) zu beachten und verfügbar zu
halten.
2.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche
führen.
Nichtbeachtung kann folgende Gefährdung nach sich
ziehen :
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine oder
Anlage.
Versagen von elektronischen Geräten und
Messinstrumenten durch Magnetfelder.
Gefährdung
von
Personen
und
deren
persönlichem Eigentum durch Magnetfelder.
Gefährdung von Personen durch elektrische,
mechanische und chemische Einwirkungen.
Gefährdungen der Umwelt durch Leckage von
gefährlichen Stoffen.
Beim Einsatz des Aggregates in explosions-
gefährdeten Bereichen sind die mit Ex
gekennzeichneten Abschnitte dieser Betriebs-
anleitung besonders zu beachten.
2.3 Sicherheitshinweise für den Betreiber
/ Bediener
In Abhängigkeit der Betriebsbedingungen sind
durch Verschleiß, Korrosion oder alterungsbedingt
die Lebensdauer und damit die spezifizierten
Eigenschaften begrenzt. Der Betreiber hat dafür
Sorge zu tragen, dass durch regelmäßige
Kontrolle und Wartung alle Teile rechtzeitig
ersetzt werden, die einen sicheren Betrieb nicht
mehr gewährleisten. Jede Beobachtung einer
abnormalen
Betriebsweise
oder
einer
wahrnehmbaren Beschädigung verbietet die
weitere Benutzung.
Anlagen, bei denen der Ausfall oder das
Versagen zu Personen- oder Sachschäden führen
kann, sind mit Alarmeinrichtungen und / oder
Reserveaggregaten auszustatten und deren
Funktionstüchtigkeit in regelmäßigen Abständen
zu prüfen.
Besteht Verletzungsgefahr durch heiße oder kalte
Maschinenteile, müssen diese Teile bauseitig
gegen
Berührung
gesichert
sein,
bzw.
entsprechende Warnhinweise angebracht werden.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B.
Kupplungsschutz) darf bei sich in Betrieb
befindlichen Anlagen nicht entfernt werden.
Bei Pumpen bzw. Aggregaten mit einem
Schallpegel über 85 dB(A) ist bei längerem
Aufenthalt in der unmittelbaren Umgebung ein
Gehörschutz zu verwenden.
Leckagen
(z.B.
der
Wellenabdichtung)
gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt
entsteht.
Gesetzliche
Bestimmungen
sind
einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind
auszuschließen (z.B. durch Beachten der örtlich
geltenden Vorschriften für elektrische Anlagen).
Bei Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen
vorher Netzstecker ziehen bzw. Hauptschalter
ausschalten und Sicherung herausdrehen. Ein
Motorschutzschalter ist vorzusehen.
2.4 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle
Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten von
autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal
ausgeführt werden, das sich durch eingehendes
Studium der Betriebsanleitung ausreichend
informiert hat.
Grundsätzlich sind Arbeiten an der Pumpe oder
am Aggregat nur im Stillstand und im drucklosen
Zustand durchzuführen. Alle Teile müssen
Umgebungstemperatur
angenommen
haben.
Sicherstellen, dass während der Arbeiten der
Motor von niemand in Betrieb gesetzt werden
kann. Die in der Betriebsanleitung beschriebene
Vorgehensweise zum Stillsetzen der Anlage muss
unbedingt eingehalten werden. Pumpen oder
Anlagen, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor dem Zerlegen dekontaminiert
werden. Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen
Fördermedien
beachten.
Unmittelbar
nach
Abschluss der Arbeiten müssen alle Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen wieder angebracht bzw.
in Funktion gebracht werden.
2.5
Eigenmächtiger
Umbau
und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.