1 bestimmungsgemäße verwendung, Atex), Bestimmungsgemäße verwendung – Richter KSEA/F Series Safety Valves Benutzerhandbuch
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Baureihe KSEA/F
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9530-002-de
Revision 10
TM 8361
Ausgabe 10/2011
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Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
in Anlehnung an die Richtlinie 94/9/ EG (ATEX)
Die Armaturen sind grundsätzlich für den Einsatz im
Ex-Bereich bestimmt und unterliegen demzufolge dem
Konformitätsbewertungsverfahren
der
Richtlinie
94/9/EG (ATEX).
Im Rahmen dieser Konformitätsbewertung wurde zur
Erfüllung
der
grundlegenden
Sicherheits-
und
Gesundheitsanforderungen
eine
Zündgefahren-
analyse nach EN 13463-1 mit folgendem Ergebnis
durchgeführt:
Die Armaturen besitzen keine eigene potentiel-
le Zündquelle.
Die Armaturen fallen nicht in den Anwen-
dungsbereich der ATEX und dürfen deshalb
auch nicht danach gekennzeichnet werden.
Die Armaturen dürfen im Ex-Bereich eingesetzt
werden.
Für den Einsatz im Ex-Bereich sind die einzelnen
Punkte
der
bestimmungsgemäßen
Verwendung
unbedingt zu beachten.
3.1 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Unzulässige
Betriebsweisen,
auch
kurzzeitige,
können schwerwiegende Schäden an der Armatur
nach sich ziehen.
Im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz können
aus diesen unzulässigen Betriebsweisen potentielle
Zündquellen
(Überhitzung,
elektrostatische
und
induzierte Aufladungen, mechanische und elektrische
Funken) resultieren, deren Entstehen nur durch
Einhaltung der bestim-mungsgemäßen Verwendung
verhindert werden kann.
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften
zur
Verbesserung
des
Gesundheitsschutzes
und
der
Sicherheit
der
Arbeitnehmer, die durch explosive Atmosphäre
gefährdet werden können, beinhaltet.
Bei Verwendung von aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit <10
-8
S/m) sind zwei Fälle zu unter-
scheiden:
1. Aufladbare Flüssigkeit und nicht leitfähige
Auskleidung
Es kann zu Aufladungen auf der Auskleidungs-
oberfläche kommen. Damit kann es innerhalb der
Armatur zu Entladungen kommen. Diese Entla-
dungen können jedoch bei kompletter Mediumbe-
füllung keine Zündungen verursachen.
Ist die Armatur nicht komplett mit Medium gefüllt
z. B. beim Entleeren und Befüllen, muss z. B.
durch Überlagerung mit Inertgas die Bildung einer
explosionsfähigen Atmosphäre verhindert werden.
Es wird empfohlen, bis zum Ausbau der Armatur
aus der Anlage 1 Stunde abzuwarten, um einen
Abbau von statischen Ladungsspitzen zu ermögli-
chen.
Das heißt, zur sicheren Vermeidung von Zündun-
gen muss die Armatur jederzeit komplett mit Medi-
um gefüllt sein, oder durch Überlagerung mit
Inertgas eine explosionsfähige Atmosphäre aus-
geschlossen werden.
2. Aufladbare Flüssigkeit und leitfähige
Auskleidung
Es kann zu keinen gefährlichen Aufladungen
kommen, da Aufladungen direkt über die Ausklei-
dung und Panzerung abgeleitet werden (Oberflä-
chenwiderstand
<
10
9
Ohm, Ableitwiderstand
<
10
6
Ohm).
Für die Baureihen mit Faltenbalg (HV, HVR, BAV,
KSE, KSEA, GU, GUT, PA) gilt folgende Beson-
derheit:
Der Faltenbalg wird nicht in leitfähiger Ausführung
angeboten, d.h. es gelten die Einschränkungen
wie unter Punkt. 1.
Statische Entladungen nicht leitfähiger Aus-
kleidungen ergeben sich erst durch Wechsel-
wirkung mit einem nicht leitenden Medium und
unterliegen demzufolge der Verantwortung des
Betreibers.
Statische Entladungen sind keine Zündquellen,
die von den Armaturen selbst ausgehen!
Die Temperatur des Mediums darf die Temperatur
der
entsprechenden
Temperaturklasse
nicht
überschreiten bzw. die jeweils maximal zulässige
Mediumtemperatur gemäß Betriebsanleitung.
Wird die Armatur beheizt (z. B. Heizmantel), ist
dafür zu sorgen, dass die in der Anlage vorge-
schriebenen
Temperaturklassen
eingehalten
werden.
Für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb
muss durch regelmäßige Inspektionsintervalle
sichergestellt werden, dass die Armatur sachge-
mäß gewartet und in technisch einwandfreiem
Zustand gehalten wird.
Beim Fördern von Flüssigkeiten mit abrasiven
Bestandteilen ist ein erhöhter Verschleiß an der
Armatur zu erwarten. Die Inspektionsintervalle
sollen gegenüber den üblichen Zeiten reduziert
werden.
Antriebe und elektrisch betriebene Peripheriegerä-
te wie z.B. Temperatur-, Druck-, Durchflussauf-
nehmer etc. müssen den gültigen Sicherheitsan-
forderungen und Explosionsschutz-bestimmungen
entsprechen.
Die Armatur muss geerdet werden.
Dies kann im einfachsten Falle über die
Rohrleitungsschrauben
mittels
Zahnscheiben
realisiert werden.
Ansonsten muss durch andere Maßnahmen, z.B.
Kabelbrücken, die Erdung sichergestellt werden.
Kunststoffausgekleidete Armaturen dürfen nicht
mit Schwefelkohlenstoff betrieben werden.