Einbauerklärung, Montageanleitung, Einbau-erklärung – ebm-papst VDC-3-49.15-K4 Benutzerhandbuch

Seite 14

Advertising
background image

VDC-3-49.15

Montageanleitung

Artikel-Nr.: 194 0005 004 · Änderungsstand: V1.0 · vom 16.03.2011 · Seite 14 von 14

ebm-papst St. Georgen GmbH & Co. KG · Hermann-Papst-Straße 1 · 78112 St. Georgen · Phone: +49 7724 81-0 · Fax: +49 7724 81-1309 · www.ebmpapst.com · [email protected]

O

rigi

nal

-Monta

ge

anl

ei

tung

8 EINBAUERKLÄRUNG

Einbau-Erklärung

Für den Einbau einer unvollständigen Maschine gemäß

Artikel 1, Abs. 1, Lit. g); Artikel 2, Abs. g); Anhang II, Nr. 1, Abs. B

der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Der Hersteller

Name:

ebm-papst St. Georgen GmbH & Co. KG

Anschrift:

Hermann-Papst-Straße 1

D-78112 St. Georgen i. Schwarzwald

erklärt, dass die bzw. für die nachfolgend bezeichnete unvollständige Maschine

Bezeichnung

Motorbaureihe VDC-3-49.15

eine für sich allein nicht funktionsfähige Maschine im Sinne des Artikels 2 g) der unten genannten Maschinenrichtlinie ist und aus diesem Grund nicht in allen

Teilen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen (Anhang I) entspricht.

die Anwendung bzw. Übereinstimmung mit folgenden

harmonisierten Europäischen Normen bzw. sonstiger Normen und/oder technischen Vorschriften etc.

Fundstelle

Ausgabedatum

Richtlinienbezug

EN ISO 14121-1

2007-09

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

EN 61800-5-1

2007-09

Elektrische Leistungsantriebssysteme mit einstellbarer Drehzahl - Teil 5-1:
Anforderungen an die Sicherheit - Elektrische, thermische und energetische Anforderungen

EN 61800-3

2004-12

Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 3: EMV-Anforderungen einschließlich spezieller Prüfverfahren

die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den

Schutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.

die speziellen Technischen Unterlagen gemäß Anhang VII B vollständig erstellt und vorhanden sind.

die speziellen Unterlagen auf Verlangen an die staatlichen Stellen übermittelt werden können per Datenträger, elektronisch oder auf Papier.

Die Schutzrechte verbleiben beim oben genannten Hersteller.




St.Georgen / 01.09.2010

Ort/Datum

ppa. Martin Csermak, Entwicklungsleiter

Advertising