Einbauerklärung, Montageanleitung, Einbau-erklärung – ebm-papst VDC-3-49.15-K4 Benutzerhandbuch
Seite 14

VDC-3-49.15
Montageanleitung
Artikel-Nr.: 194 0005 004 · Änderungsstand: V1.0 · vom 16.03.2011 · Seite 14 von 14
ebm-papst St. Georgen GmbH & Co. KG · Hermann-Papst-Straße 1 · 78112 St. Georgen · Phone: +49 7724 81-0 · Fax: +49 7724 81-1309 · www.ebmpapst.com · [email protected]
O
rigi
nal
-Monta
ge
anl
ei
tung
8 EINBAUERKLÄRUNG
Einbau-Erklärung
Für den Einbau einer unvollständigen Maschine gemäß
Artikel 1, Abs. 1, Lit. g); Artikel 2, Abs. g); Anhang II, Nr. 1, Abs. B
der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Der Hersteller
Name:
ebm-papst St. Georgen GmbH & Co. KG
Anschrift:
Hermann-Papst-Straße 1
D-78112 St. Georgen i. Schwarzwald
erklärt, dass die bzw. für die nachfolgend bezeichnete unvollständige Maschine
Bezeichnung
Motorbaureihe VDC-3-49.15
eine für sich allein nicht funktionsfähige Maschine im Sinne des Artikels 2 g) der unten genannten Maschinenrichtlinie ist und aus diesem Grund nicht in allen
Teilen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Anforderungen (Anhang I) entspricht.
die Anwendung bzw. Übereinstimmung mit folgenden
harmonisierten Europäischen Normen bzw. sonstiger Normen und/oder technischen Vorschriften etc.
Fundstelle
Ausgabedatum
Richtlinienbezug
EN ISO 14121-1
2007-09
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EN 61800-5-1
2007-09
Elektrische Leistungsantriebssysteme mit einstellbarer Drehzahl - Teil 5-1:
Anforderungen an die Sicherheit - Elektrische, thermische und energetische Anforderungen
EN 61800-3
2004-12
Drehzahlveränderbare elektrische Antriebe - Teil 3: EMV-Anforderungen einschließlich spezieller Prüfverfahren
die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den
Schutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
die speziellen Technischen Unterlagen gemäß Anhang VII B vollständig erstellt und vorhanden sind.
die speziellen Unterlagen auf Verlangen an die staatlichen Stellen übermittelt werden können per Datenträger, elektronisch oder auf Papier.
Die Schutzrechte verbleiben beim oben genannten Hersteller.
St.Georgen / 01.09.2010
Ort/Datum
ppa. Martin Csermak, Entwicklungsleiter