5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER B 28 Benutzerhandbuch
Seite 29

B / E 06/2013
Seite 29/38
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen
Entsorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
−
Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
−
Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
−
Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
−
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 10) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
WARNUNG
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅
Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der
Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.
Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
8.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten
VORSICHT
Umweltschäden.
Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie
bitte den BINDER Service.
Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.
Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den
landesüblichen Vorschriften.