5 entsorgung des gerätes in nicht-eu-staaten, Warnung, Vorsicht – BINDER B 28 Benutzerhandbuch

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B / E 06/2013

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Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen

Entsorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
−

Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.

−

Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich

Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.

−

Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen

Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.

−

Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 10) ausfüllen und dem Gerät beilegen.

WARNUNG

Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅

Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der

Wiederverwertung nach EU-Richtlinie 2002/96/EG zuführen.

Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.

Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen

Vorschriften als Sondermüll entsorgen.

8.5 Entsorgung des Gerätes in Nicht-EU-Staaten

VORSICHT

Umweltschäden.

Zur endgültigen Außerbetriebnahme und Entsorgung des Gerätes kontaktieren Sie

bitte den BINDER Service.

Beachten Sie bei der Entsorgung zum Schutz der Umwelt die einschlägigen öffentlich-

rechtlichen Entsorgungsbestimmungen.

Die Hauptplatine des Gerätes enthält eine Lithium-Batterie. Entsorgen Sie diese nach den

landesüblichen Vorschriften.

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Dieses Handbuch ist für die folgenden Produkte bezogen werden: