Flowserve 2580 Mixerpac Benutzerhandbuch
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1.6 Funktionsvoraussetzungen
Die Funktion der MIXERPAC wird nur erreicht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt
werden:
• Einspeisen von gefiltertem (Filterfeinheit < 5 µm) Sperrgas am Anschluss A.
• Plangeläppte Dichtflächen.
• Rechtwinkligkeit der Dichtflächen zur Wellenachse.
• Freie, ungezwängte Beweglichkeit der rotierenden Teile innerhalb der spezifizierten
Toleranzen.
• Belagbildung auf den Oberflächen der Welle bzw. der Wellenhülse durch z. B.
Kristallisation oder Polymerisation sind auszuschließen.
• Vermeiden von Produktanhaftung im Bereich der Dichtspalte.
• Dauerhafter Dichtfilm im produkt- bzw. atmosphärenseitigen Dichtspalt.
• Einhalten der spezifizierten Betriebsdaten gemäß Punkt 1.1, bzw. dem zugehörigen
Datenblatt.
Werden diese Funktionsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhöht sich z. B. der
Sperr- oder Vorlageflüssigkeitsverbrauch und Anteile des Produktes können
an die Atmosphäre austreten. Des Weiteren können bei Nichtbeachtung hohe
Bauteiltemperaturen entstehen.
!
Siehe Richtlinie 94/9/EG. EN 13463, Teil 1 - 8.
2.0 Sicherheitshinweise
2.1
GEFAHR: Bedeutet, dass bei Nichtbeachtung Personengefährdung besteht und/
oder erheblicher Sachschaden auftreten kann.
!
ACHTUNG: Bedeutet, dass auf wichtige Informationen besonders hingewiesen
wird, weil sie möglicherweise auch für Fachkräfte nicht offensichtlich
sind. Die Beachtung dieser Hinweise ist jedoch unerlässlich, um
Störungen zu vermeiden, die ihrerseits mittelbar oder unmittelbar
schwere Personen- und / oder Sachschäden bewirken können.
2.2 Der Auftraggeber und / oder Betreiber muss sicherstellen, dass Personen, die mit
der Handhabung, der Montage und dem Betreiben der Maschine beauftragt wer-
den, diese Montage- und Wartungsanleitung sorgfältig lesen, bevor Montage- oder
Wartungsarbeiten an der MIXERPAC oder die Inbetriebnahme der Maschine durchge-
führt werden. Diese Personen sollen mit dem Aufbau und der Funktion der MIXERPAC
und des zugehörigen Versorgungssystems vertraut sein.
2.3
Bei Havarien kann Leckage in flüssiger oder gasförmiger Form vorliegen, die
gefährdende Wirkung entspricht der des Produktes und Gefährdung für Personen
und Umwelt kann bestehen. Die Sicherheits-, Unfall- und Umweltvorschriften des