Sicherheit, Hypertherm – Hypertherm Powermax1000 Rev.1 Benutzerhandbuch

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SICHERHEIT

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Hypertherm

Plasmaschneidsysteme

Der Plasmalichtbogen selbst ist die beim Schneiden
eingesetzte Wärmequelle. Entsprechend kann das
Material, das geschnitten wird, eine Quelle giftiger
Dämpfe oder Gase darstellen, die Sauerstoff
verringern, auch wenn der Plasmalichtbogen nicht als
Quelle giftiger Dämpfe ermittelt wurde.

Die erzeugten Dämpfe variieren abhängig von dem
Metall, das geschnitten wird. Zu den Metallen, die
giftige Dämpfe freisetzen können, auf die dies aber ist
nicht beschränkt ist, gehören rostfreier Stahl,
unlegierter Stahl, Zink (verzinkt) und Kupfer.

In manchen Fällen kann das Metall mit einer Substanz
beschichtet sein, die giftige Dämpfe freisetzen könnte.
Zu den giftigen Beschichtungen gehören Blei (in
manchen Farben), Kadmium (in manchen Farben und
Füllstoffen) und Beryllium, es ist jedoch nicht auf diese
beschränkt.

Die beim Plasmaschneiden erzeugten Gase variieren
je nach dem zu schneidenden Material und dem
Schneidverfahren, dies kann jedoch Ozon, Stickoxide,
sechswertiges Chrom, Wasserstoff und sonstige
Substanzen umfassen, wenn diese im geschnittenen
Material enthalten sind oder von diesem freigesetzt
werden.

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um bei
jeglichen Betriebsabläufen eine Belastung durch diese
Dämpfe zu minimieren. Abhängig von der chemischen
Zusammensetzung und der Konzentration der Dämpfe
(sowie anderen Faktoren, z. B. Be- und Entlüftung)
kann ein Risiko für körperliche Erkrankungen, z. B.
Geburtsfehler oder Krebs, bestehen.

Es ist die Verantwortung des Ausrüstungs- und
Betriebseigentümers, die Luftqualität des Bereichs, in
dem die Ausrüstung eingesetzt wird, zu überprüfen und
sicherzustellen, dass die Luftqualität am Arbeitsplatz
den regionalen und nationalen Normen und
Vorschriften entspricht.

Das Niveau der Luftqualität an jedem betroffenen
Arbeitsplatz ist abhängig von betriebsspezifischen
Variablen, z. B.:

• Tischkonstruktion (nass, trocken, Unterwasser).

GIFTIGE DÄMPFE KÖNNEN ZU VERLETZUNGEN ODER TOD FÜHREN.

• Materialzusammensetzung,

Oberflächenbeschaffenheit und Zusammensetzung
der Beschichtungen.

• Menge des zu entfernenden Materials.
• Dauer des Schneidens bzw. Fugenhobelns.
• Größe, Luftvolumen, Be- und Entlüftung und

Filtrierung des Arbeitsbereiches.

• Personenschutzausrüstung.
• Anzahl der sich in Betrieb befindlichen Schweiß- und

Schneidanlagen.

• Sonstige Betriebsabläufe, die Dämpfe erzeugen

können.

Muss der Arbeitsplatz nationalen oder regionalen
Vorschriften entsprechen, kann nur durch im Betrieb
vorgenommene Überwachung und Prüfung ermittelt
werden, ob der Betrieb oberhalb oder unterhalb des
zulässigen Niveaus liegt.

Zur Verringerung des Risikos der Belastung durch
Dämpfe:

• Vor dem Schneiden alle Beschichtungen und

Lösemittel vom Metall entfernen.

• Vor Ort eine Entlüftung vornehmen, um Dämpfe aus

der Luft zu entfernen.

• Dämpfe nicht einatmen. Beim Schneiden von Metall,

das mit giftigen Elementen beschichtet ist, das
solche enthält oder bei dem der Verdacht besteht,
dass es giftige Elemente enthält, Atemschutzmaske
mit Luftzufuhr tragen.

• Es ist sicherzustellen, dass diejenigen, die Schweiß-

oder Schneidausrüstungen bedienen und
Atemschutzvorrichtungen mit Luftzufuhr einsetzen,
für den ordnungsgemäßen Einsatz solcher
Ausrüstungen qualifiziert und ausgebildet sind.

• Niemals Behälter schneiden, in deren Innerem sich

möglicherweise giftige Materialien befinden. Die
Behälter sind vorher ordnungsgemäß zu entleeren
und zu reinigen.

• Die Luftqualität erforderlichenfalls überwachen und

überprüfen.

• Den örtlichen Experten für die Umsetzung eines

Lageplanes zur Gewährleistung einer sicheren
Luftqualität zu Rate ziehen.

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