JUNG RWM100WW Benutzerhandbuch

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Messsystem des Rauchwarnmelders sind

kein Garantiefall. Auch die mit sochen

Verschmutzungsformen einher gehenden

Rauch-Alarme oder Verschmutzungshinweis-

Signale, welche verursacht durch Staub-

Ablagerungen und/oder Insektenbefall in dem

Messsystem des Rauchwarnmelders auftreten

können, deuten nicht auf eine Fehlfunktion

des Gerätes hin, sondern zeigen lediglich ei-

nen Mangel an Pflege, Reinigung und Wartung

des Melders an.

Physische / Mechanische Beschädigung:

Wenn der Rauchwarnmelder beschädigt wur-

de, also beispielsweise das Gehäuse aufge-

brochen oder das Gerät geöffnet wurde, ist

damit der Verlust jeden Garantie-Anspruches

verbunden. Gleiches gilt für jede Form der

Gewalteinwirkung auf das Gerät, welche be-

wirkt, dass der Rauchwarnmelder zwar äußer-

lich unbeschädigt, jedoch im Gehäuseinneren

(z.B. Elektronik) beschädigt ist.

Kontamination:

Wenn der Rauchwarnmelder äußerlich und/

oder innerlich durch Anhaftungen kontaminiert

(übermäßig verschmutzt) ist, wird damit der

Verlust jeden Garantie-Anspruches verbun-

den. Als Kontamination werden Anstriche und

vergleichbare Substanzen auf der Oberfläche

des Gerätes und innerhalb des Gehäuses/

Messsystems des Rauchwarnmelders ver-

standen. (Dabei ist die Dekoration/Bemalung,

welche sich ausschließlich auf die Abdeckung

der Prüf-/Stopp-Taste begrenzt, von einem

Garantie-Ausschluss ausgenommen!)

A u ß e r d e m s i n d A n h a f t u n g e n v o n

Brandrückständen (z.B. Ruß) ebenso wie

Nikotin- und Fettbeläge, welche eine unschwer

erkennbare Verfärbung des Gerätes bewirkt

haben, als Kontamination kategorisiert, die den

Verlust jeden Garantie-Anspruches bedeutet.

Besonders Nikotin- und Fett-Kondensate legen

sich nicht nur auf die äußere Oberfläche des

Gerätes, sondern lagern sich ebenso auch auf

den Oberflächen der optischen Messbauteile

des Rauchwarnmelders ab. Besonders dort

führt die Anhaftung von Kondensaten zu

einer vorzeitigen Beeinträchtigung der op-

tischen Eigenschaften der Messbauteile, wel-

che der Rauchwarnmelder durch autonome

Rekalibrierungen nur im Rahmen der physika-

lischen Grenzen kompensieren kann.

Feuchteschäden/Korrosion:

de

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