MCZ Bahr Benutzerhandbuch
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Kapitel 1
INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
S.
6
Hinweise und Garantiebedingungen
Technischer Dienst - MCZ GROUP S.p.A. vorbehaltene Rechte - Nachdruck
verboten
1.3. GARANTIEBEDINGUNGEN
Mit Ausnahme der nachstehend angeführten Bauteile,
die dem normalen Verschleiß unterliegen, gibt
MCZ ab dem Verkaufsdatum auf das Produkt eine
Garantie von zwei Jahren, die durch einen
Garantieschein bestätigt wird, auf dem der Name des
Händlers und das Datum angeführt sind, an dem der
Kauf getätigt worden ist. Der ausgefüllte
Garantieschein muss MCZ innerhalb von 8 Tagen
zugestellt werden. MCZ garantiert auch für das
Produkt, wenn es von einem sachkundigen
Installateur entsprechend der detaillierten
Anweisungen, die in dieser, dem Produkt beiliegenden
Installationsanleitung angeführt sind, installiert und
geprüft worden ist.
Unter Garantie versteht man den Austausch oder die
kostenlose Reparatur der, aufgrund von
Fabrikfehlern, als defekt anerkannten Bauteile.
1.3.1. Einschränkungen
Dem normalen Verschleiß unterliegende Bauteile wie:
Dichtungen, Glasscheiben und alle anderen,
vom Feuerraum abmontierbaren Bauteile
werden nicht von der Garantie gedeckt.
Die ausgetauschten Bauteile werden für die
Restlaufzeit der Garantie, ab dem Kaufdatum des
Produkts, garantiert.
Bis zur fertigen Montage durch
einen von MCZ autorisierten
Monteur und zur Bestätigung ihrer
perfekten Integrität gehören auch
die Glasscheiben zu den, von der
Garantie gedeckten Bauteilen.
1.3.2. Ausschlüsse
Alle Bauteile, die sich aufgrund von
Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit im
Gebrauch, falscher Wartung, nicht mit den
Angaben von MCZ übereinstimmender
Installation (man siehe hierfür die
entsprechenden Kapitel in diesem Handbuch)
als defekt herausstellen sollten, sind nicht von
der Garantie gedeckt.
MCZ lehnt jede Verantwortung für etwaige Schäden
ab, die, direkt oder indirekt, Personen, Tieren oder
Gegenständen wiederfahren könnten, welche auf die
Nichtbeachtung aller in diesem Handbuch angeführten
Anweisungen zurückzuführen sind und vor allem
Hinweise in Sachen Installation, Gebrauch und
Wartung des Geräts betreffen.
Wenden Sie sich an Ihren Händler und/oder an den
Importeur Ihres Gebiets, sollte sich das Produkt als
ineffizient erweisen.
Schäden, die während des Transports und/oder des
Umschlags verursacht worden sind, sind von der
Garantie ausgenommen.
Für die Installation und den Gebrauch des Produkts
wird ausschließlich auf das Handbuch verwiesen.
Die Garantie verfällt im Falle von Schäden, die auf
Beschädigungen des Geräts, Witterungseinflüsse,
Naturkatastrophen, Stromschläge, Brandausbrüche,
Defekte in der Strom- und Hydraulikanlage
zurückzuführen sind oder durch fehlende oder
mangelhafte Wartung, im Vergleich zu den
Anweisungen des Herstellers, verursacht worden sind.
EINGRIFFSANFORDERUNG
Die Eingriffsanforderung muss dem
Händler übermittelt werden, der den
technischen Kundendienst von MCZ
verständigen wird.
MCZ lehnt jede Verantwortung ab,
sollten das Produkt oder andere
Zubehörteile unsachgemäß
verwendet oder ohne vorhergehende
Einwilligung geändert worden sein.
Für jeden Austausch dürfen
ausschließlich Original-Ersatzteile
von MCZ verwendet werden.
1.4. WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE
KORREKTE ENTSORGUNG DES
PRODUKTS IN ÜBEREINSTIMMUNG
MIT DER EGRICHTLINIE 2002/96/EG.
Am Ende seiner Nutzzeit darf das Produkt NICHT
zusammen mit dem Siedlungsabfall beseitigt werden.
Es kann zu den eigens von den städtischen Behörden
eingerichteten Sammelstellen oder zu den
Fachhändlern, die einen Rücknahmeservice anbieten,
gebracht werden.
Die getrennte Entsorgung eines Gerätes vermeidet
mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und
die menschliche Gesundheit, die durch eine nicht
vorschriftsmäßige Entsorgung bedingt sind. Zudem
ermöglicht wird die Wiederverwertung der Materialien,
aus denen sich das Gerät zusammensetzt, was
wiederum eine bedeutende Einsparung an Energie
und Ressourcen mit sich bringt.
Zur Erinnerung an die Verpflichtung, die Geräte
getrennt zu beseitigen, ist das Produkt mit einer
Mülltonne, die durchgestrichen ist, gekennzeichnet.