3 elektromagnetische verträglichkeit (emv), 1 allgemeine bestimmungen, 2 beurteilung der emv – NORD Drivesystems BU0180 Benutzerhandbuch

Seite 161: 3 elektromagnetische verträglichkeit (emv) 9.3.1

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9 Zusatzinformationen

BU 0180 DE-0914

161

9.3 Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

9.3.1

Allgemeine Bestimmungen

Alle elektrischen Einrichtungen, die eine in sich abgeschlossene, eigene Funktion haben und die als für den
Endanwender bestimmte Einzelgeräte auf den Markt gebracht werden, müssen ab Juli 2007 der Richtlinie
2004/108/EG genügen (vormals Direktive EEC/89/336). Es gibt für den Hersteller drei verschiedene Wege,
Übereinstimmung mit dieser Direktive aufzuzeigen:

1. EG-Konformitätserklärung

Hierbei handelt es sich um eine Erklärung des Herstellers, dass die Anforderungen der für die elektrische Umge-
bung des Geräts gültigen europäischen Normen erfüllt sind. Nur solche Normen, die in dem offiziellen Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht worden sind, dürfen in der Herstellererklärung zitiert werden.

2. Technische Dokumentation

Es kann eine Technische Dokumentation erstellt werden, die das EMV-Verhalten des Gerätes beschreibt. Diese Ak-
te muss durch ein von der zuständigen europäischen Regierungsstelle ernannte ‘Zuständige Stelle’ zugelassen
werden. Hierdurch ist es möglich, Normen zu verwenden, die sich noch in der Vorbereitung befinden.

3. EG-Typenprüfzertifikat

Diese Methode gilt nur für Funksendegeräte.

Die Frequenzumrichter haben nur dann eine eigene Funktion, wenn sie mit anderen Geräten (z.B. mit ei-
nem Motor) verbunden sind. Die Grundeinheiten können also nicht das CE-Zeichen tragen, dass die Über-
einstimmung mit der EMV-Direktive bestätigen würde. Im Folgenden werden deshalb genauere Einzelheiten
über das EMV-Verhalten dieser Erzeugnisse angegeben, wobei vorausgesetzt ist, dass diese entsprechend
den in dieser Dokumentation aufgeführten Richtlinien und Hinweisen installiert wurden.

Der Hersteller kann selbst bescheinigen, dass seine Geräte bezüglich ihres EMV-Verhaltens in Leistungs-
antrieben den Anforderungen der EMV-Direktive in der betreffenden Umgebung genügen. Die relevanten
Grenzwerte entsprechen den Grundnormen EN 61000-6-2 und EN 61000-6-4 für Störfestigkeit und Stör-
aussendung.

9.3.2

Beurteilung der EMV

Für die Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit sind 2 Normen zu beachten.

1. EN 55011 (Umgebungsnorm)

In dieser Norm werden die Grenzwerte in Abhängigkeit von der zugrunde gelegten Umgebung, in der das
Produkt betrieben wird, definiert. Es wird in 2 Umgebungen unterschieden, wobei die 1. Umgebung den
nichtindustriellen Wohn- und Geschäftsbereich ohne eigene Hoch- oder Mittelspannungs-Verteil-
Transformatoren beschreibt. Die 2. Umgebung hingegen definiert Industriegebiete, die nicht an das öffent-
liche Niederspannungsnetz angeschlossen sind, sondern über eigene Hoch- oder Mittelspannungs-Verteil-
Transformatoren verfügen. Die Unterteilung der Grenzwerte erfolgt dabei in die Klassen A1, A2 und B.

2. EN 61800-3 (Produktnorm)

In dieser Norm werden die Grenzwerte in Abhängigkeit vom Einsatzbereich des Produktes definiert. Die Un-
terteilung der Grenzwerte erfolgt dabei in die Kategorien C1, C2, C3 und C4, wobei die Klasse C4 nur für
Antriebssysteme höherer Spannung (> 1000 V AC, > 400 A) gilt.

Für beide Normen gelten die gleichen Grenzwerte. Die Normen unterscheiden sich jedoch durch eine in der
Produktnorm erweiterten Anwendung. Welche der beiden Normen zugrunde gelegt werden, entscheidet der
Betreiber, wobei im Falle einer Störungsbeseitigung typischer Weise die Umgebungsnorm zugrunde gelegt
wird.

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