2 sicherheitshinweise für betreiber/bediener, 3 sicherheitshinweise für die instandhaltung, 4 eigenmächtiger umbau und ersatzteilherstellung – Richter MNK Series Benutzerhandbuch
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Baureihe MNK 200-150-315
Seite 6
9230-003-de
Revision 12
TM 8195
Ausgabe 03/2011
Im übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die
Richtlinie 95/C332/06 (ATEX 118a) verwiesen, die
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesund-
heitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer,
die durch explosive Atmosphäre gefährdet werden
können, beinhaltet.
Dieses Aggregat darf nicht über die im Daten-
blatt festgelegten Werte bezüglich Förderflüs-
sigkeit, Fördermenge, Drehzahl, Dichte, För-
derhöhe und Arbeitstemperatur sowie Motorleistung
betrieben werden.
Die
in
der
Betriebsanleitung
oder
Vertragsdokumentation enthaltenen Anweisungen
einhalten, ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.
Im zum Lieferumfang gehörenden Datenblatt sind alle
wichtigen Merkmale dokumentiert.
Bei anderen Einsatzbedingungen als im Datenblatt
beschrieben, sind erneut zu prüfen:
Ausführung der Pumpe
Ausführung des Zubehörs
Beständigkeit der Werkstoffe.
2.2 Sicherheitshinweise für
Betreiber/Bediener
Zu beachten sind:
die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
heiße oder kalte Maschinenteile bauseitig gegen
Berührung sichern.
keine Schutzeinrichtungen entfernen, wenn die
Maschine in Betrieb ist.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine
Gefährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Achtung bei Einsatz der Aggregate in
explosionsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige Betriebsweisen verhindern.
2.3 Sicherheitshinweise für die
Instandhaltung
Grundsätzlich Arbeiten an dem Aggregat nur im Still-
stand durchführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Außerbe-
triebnahme des Aggregates unbedingt einhalten. Sie-
he Abschnitt 6.3.
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien för-
dern, müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten alle Sicher-
heits- und Schutzeinrichtungen wieder anbringen bzw.
in Funktion setzen.
Im eingebauten Zustand gehen, bei Beachtung der
Sicherheitshinweise (siehe auch Abschnitt 5.1 und
7.5.2), keine Gefahren oder Umwelteinflüsse von den
Magnetkupplungen aus.
Bei der Demontage und Montage sowie beim
Transport und bei der Lagerung von Mag-
netkupplungen als Einzelteile die Sicher-
heitshinweise in Abschnitt 7.5.2 unbedingt beachten.
Vor Wiederinbetriebnahme die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte beachten.
2.4 Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes
Zubehör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.5 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte auf
keinen Fall überschreiten.
2.6 Besondere Bedingungen für
den Explosionsschutz
Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen
sind
zur
Gewährleistung
des
Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Abschnitt 2.6.1 bis 2.6.9 zwingend einzuhalten.
2.6.1 Füllung des Aggregates
Beim
Pumpenbetrieb
muss
der
flüssigkeitsberührte Innenraum der Pumpe
ständig mit Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre
dort vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen
wir
entsprechende
Überwa-
chungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
müssen sorgfältig gefüllt sein.